User Manual
Kompaktgeräte 3SU12   
6.1 Übersicht 
  SIRIUS ACT Befehls- und Meldegeräte 3SU1 
136  Systemhandbuch, 06/2015, A5E03457306010A/RS-AC/003 
Vor der Inbetriebnahme muss eine Funktionsprüfung durchgeführt werden. Bei der 
Funktionsprüfung müssen folgende Eigenschaften überprüft werden: 
●  gleichzeitige Betätigung (Benutzung beider Hände) 
●  synchrone Betätigung (Synchronität ≤ 500 ms) 
●  Beziehung zwischen Eingangs- und Ausgangssignalen 
●  erneutes Erzeugen des Ausgangssignals 
 Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln "Montage (Seite 136)", 
"Zweihandbedienpult (Seite 182)" und "Applikationsbeispiele (Seite 407)". 
Eine Übersicht der Auswertegeräte die in Verbindung mit dem Sensor-Taster verwendet 
werden können finden Sie hier im Internet. 
(https://support.industry.siemens.com/cs/document/109038855/auswertegerte-fr-eine-2-
hand-applikation-mit-dem-3su1200-1sk10-2sa0?pnid=16445&lc=de-WW) 
6.1.5.1
Frontplattenbefestigung Sensortaster 
Bei Konstruktionen für Montage und Inbetriebnahme des Sensortasters sind die 
Forderungen der EN 574 : 2008 unbedingt einzuhalten.
Vermeiden von versehentlicher Betätigung und von Umgehen (Beachten Sie auch die EN 
574 Pos. 8) 
Die Sensortaster einer Zweihandschaltung müssen entsprechend der Risikobeurteilung für 
die einzelne Anwendung so angeordnet sein, dass die Schutzwirkung der 
Zweihandschaltung nicht auf einfache Weise umgangen werden kann. Die 
Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Betätigung muss möglichst gering sein. Der 
Gebrauch einer einzigen Hand, mögliche Kombinationen von einer Hand und/oder anderen 
Körperteilen und/oder der Gebrauch von einfachen Hilfsmitteln, die die Umgehung 
ermöglichen, müssen berücksichtigt werden, so dass es nicht möglich ist, während einer 
gefährlichen Situation in den Gefahrenbereich zu gelangen. Versehentliche Betätigung (z. B. 
durch die Kleidung der Bedienperson) muss ebenfalls berücksichtigt werden. 
Folgende Maße sollten gemäß Norm 
EN 574 : 2008
 eingehalten werden: 
●  Vermeidung zur Umgehung mit einer Hand 
–  räumliche Trennung der Stellteile (lichtes Maß) von wenigstens 260 mm 
●  Vermeidung zur Umgehung mit Hand und Ellbogen desselben Arms 
–  räumliche Trennung der Stellteile (lichtes Maß) von wenigstens 550 mm. Aus 
ergonomischen Gründen sollte dieser Abstand nicht größer als 600 mm sein 
●  Vermeidung zur Umgehung mit einer Hand und jedem anderen Teil des Körpers (z. B. 
Knie, Hüfte) 
–  Anordnung der Stellteile auf einer horizontalen Fläche mit wenigstens einen Abstand 
von 1100 mm über dem Boden oder der Zugangsebene. 
Die freie Anbringung (ohne Bedienpult oder Schutzabdeckung für Sensortaster) der 
Sensortaster ist zu vermeiden, damit durch herabfallende Gegenstände keine Auslösung 
erfolgen kann. 










