User Manual

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2.5 Warnhinweise und Symbole
In dieser Betriebsanleitung werden folgende Symbole zur Kennzeichnung von Sicherheitshinweisen
benutzt:
GEFAHR!
Warnung vor einer Gefahr, die zu hohem Sachschaden, zum Tode oder zu schweren
Körperverletzungen führen kann.
VORSICHT!
Warnung vor einer möglicherweise gefährlichen Situation, welche zu leichten
Körperverletzungen und/oder Sachschäden führen kann.
HINWEIS!
Information, die auf technische Erfordernisse hinweist. Nichtbefolgung kann zu
Störungen, Unwirtschaftlichkeit und evtl. zu Produktionsverlusten führen.
2.6 Verantwortlichkeiten, Organisatorische Massnahmen
2.6.1 Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am Gerät arbeiten zu lassen, die mit den grundlegenden
Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Gerätes
eingewiesen sind. Die vorliegende Bedienungsanleitung gilt hierfür als Grundlage.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung durch den Betreiber bereitzustellen und zu
instruieren.
Sicherheits- und Gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals ist in regelmässigen Abständen zu
überprüfen.
Massnahmen sind zu treffen, damit das Gerät nur in sicherem, funktionsfähigem Zustand betrieben
wird.
2.6.2 Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten am Gerät beauftragt sind, verpflichten sich, das Kapitel
Sicherheitsvorschriften und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise welche die bestimmungsgemässe Verwendung des Gerätes
überschreitet, ist zu unterlassen.
2.6.3 Personalauswahl und Qualifikation grundsätzliche Pflichten
Arbeiten am Gerät dürfen nur von zuverlässigem, geschultem oder unterwiesenem Personal
durchgeführt werden. Das Bedienungspersonal muss diese Betriebsanleitung vorgängig gelesen
haben.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten, Instandsetzen etc. sind klar festzulegen.
Es ist sicherzustellen, dass nur dazu beauftragtes Personal am Gerät tätig wird.
Zu schulendes, anzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal
darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person am Gerät tätig werden.
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung des Geräts dürfen nur von einer Elektrofachkraft gemäss den
elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
2.6.4 Bauliche Veränderungen am Gerät
Es dürfen keine Veränderungen, An- und Umbauten am Gerät, welche die Sicherheit beeinträchtigen,
ohne schriftliche Genehmigung von ROTH+CO.AG vorgenommen werden.
Teile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.