Operation Manual

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Nützliche
Funktionen
Anpassen des projizierten Bildes („Bildwand“-Menü)
Menüfunktion Seite 35
Die hier dargestellte Illustration dient zur Erklärung
und kann von der tatsächlichen Bildschirmanzeige
abweichen.
Normal
Ein
Ein
Standard
Logo
Oben links
Vorne
Deutsch
Tra.-Entz.
0
0
0
0
0
0
Bild
Größe ändern
H-Bildverschie.
V-Bildverschie.
Overscan
Auto-V-Tra.-Entz.
Trapez-Entz.
H-Tra.-Entz.
V-Tra.-Entz.
Bereich
Rotation
OSD-Anzeige
OSD Helligkeit
Hintergrund
Menü-Position
PRJ.-Mod.
Sprache(Language)
WÄ./EINS.
ZURÜCK
OK
AUS
SIG - ANP
Bildwand
Option
1 Auswählen des
Größenänderungs-Modus
Hinweis
Einzelheiten zum Größenänderungs-Modus
nden Sie auf den Seite 30.
Sie können den Größenänderungs-Modus
auch mit der RESIZE-Taste auf der Fernbedi-
enung auswählen. (Siehe Seite 30.)
2 Anpassen der Bildposition
Sie können das hervorstehende Bild auf horizontal oder
vertikal verschieben.
H-Bildverschie.
Wählbare Elemente
\ -Taste | -Taste
H-Bildverschie. Linkseitig Rechtseitig
| -Taste\ -Taste
V-Bildverschie.
Wählbare Elemente
\ -Taste | -Taste
V-Bildverschie. Abwärts Aufwärts
| -Taste\ -Taste
Hinweis
Der einstellbare Bereich der Bildverschiebung
kann variieren und hängt ab von:
- der Größenänderungs-Modus
- der Bildmodus
- die Eingangssignalaufl ösung
- der Eingangs-3D-Signaltyp
3 Einstellung des Overscan
Mit dieser Funktion können Sie den Overscan-Bereich
einstellen (Anzeigebereich).
Wählbare Elemente
Beschreibung
Ein
Der Eingangsbereich wird ohne Schirm-
ränder
angezeigt.
Aus
Der vollständige Eingangsbereich wird angezeigt.
Hinweis
•Sie können den Overscan-Bereich für folgende
Eingangssignale und die Funktion GRÖSSE
ÄNDERN einstellen.
Eingangssignal:
- 480I/480P
- 540P
- 576I/576P
- 720P
- 1035I
- 1080I/1080P
Funktion GRÖSSE ÄNDERN:
- NORMAL
- 16:9
- KINO-ZOOM
- ZOOM 14:9
Wenn das Flächenverhältnis der Anzeige zu
groß eingestellt wird, können Geräusche an
den Bildschirmkanten auftreten. Wenn dies der
Fall ist, stellen Sie das Flächenverhältnis der
Anzeige auf einen kleineren Wert ein.
Lesen Sie ebenso „Über Urheberrechte“ auf
Seite 31.