User Manual
58
Setup
Neues Kennw.
Bestätigen
MENÜ
– –––
Kindersicherung
Kennwort
––––
Setup
Nein
MENÜ
Kindersicherung
Kennwort löschen
Ja
ENTER
MENU
0–9
/
Praktische Einstellmöglichkeiten
Kennwort-Einstellung für
Kindersicherung
(nur AV-Eingangsmodus)
Ermöglicht das Programmieren eines Kennworts
(Passwort), um bestimmte Einstellungen vor
versehentlicher Änderung zu schützen.
Programmieren eines Kennworts
1 Drücken Sie MENU.
2 Wählen Sie mit a/b „Setup“ und drücken Sie
ENTER.
3 Wählen Sie mit a/b „Kindersicherung“ und
drücken Sie ENTER.
4 Wählen Sie mit a/b „Kennwort“ und drücken Sie
ENTER.
5 Geben Sie mit 0 – 9 als Kennwort eine vierstellige
Zahl ein.
6 Geben Sie zur Bestätigung erneut die gleiche
vierstellige Zahl wie in Schritt 5 ein.
• „Neues Paßwort ist registriert.“ erscheint.
7 Drücken Sie MENU zum Verlassen des Menüs.
D
• Mit RETURN können Sie zum vorherigen Menü zurückkehren.
• Zum Wiedergeben eines gesperrten Kanals („Sperre“ im
Programm-Setup-Menü „Manuelle“ auf „ein“ gestellt) ist das
Kennwort (Passwort) einzugeben. (Siehe Seite 34.) Wenn ein
gesperrter Kanal gewählt wird, erscheint die Eingabe-
Aufforderung. Drücken Sie ENTER , um das Eingabefenster
aufzurufen.
Löschen des Kennworts
Das eingegebene Kennwort kann wieder gelöscht
werden.
1 Drücken Sie MENU.
2 Wählen Sie mit a/b „Setup“ und drücken Sie
ENTER.
• Das Kennwort-Eingabemenü erscheint.
3 Geben Sie mit 0 – 9 Ihr vierstelliges Kennwort ein
und drücken Sie ENTER.
• Das Setup-Menü erscheint.
4 Wählen Sie mit a/b „Kindersicherung“ und
drücken Sie ENTER.
5 Wählen Sie mit a/b „Kennwort löschen“ und
drücken Sie ENTER.
6 Wählen Sie mit a/b „Ja“ und drücken Sie ENTER.
• Ihr Kennwort ist damit gelöscht.
7 Drücken Sie MENU zum Verlassen des Menüs.
D
• Mit RETURN können Sie zum vorherigen Menü zurückkehren.
• Sie sollten Ihr Kennwort notieren und wiederfindbar
aufbewahren. Wenn Sie es verlieren oder vergessen,
muss das Plasma-Display-TV-System neu initialisiert
werden, was alle Einstellungen (außer
Fernsehkanaleinstellungen) auf die Werksvorgaben
zurückstellt. (Siehe Seite 70.)