Operation Manual
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Anhang
 EU-Energieeffizienzzeichen für Fernsehgeräte
Am 30. November 2010 hat die Europäische Kommission die Delegierte 
Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission im Hinblick auf die 
Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch 
eingeführt. 
Diese Verordnung trat am 20. Dezember 2010 in Kraft und gilt in allen 
Mitgliedsstaaten. 
Hersteller und Händler sind verpflichtet, vom 30. November 2011 das Label auf 
ihren TV-Geräten anzubringen.
Dieser Aufkleber enthält Informationen zur Energieeffizienz und zum 
Energieverbrauch von Fernsehgeräten. Die Verbraucher können auf diese Weise 
eine Kaufentscheidung treffen, die den Umweltschutz fördert und einen Beitrag 
zu einem niedrigeren CO2-Verbrauch leistet. 
Die folgende Abbildung zeigt das fortschrittliche Labeldesign sowie die 
enthaltenen Informationen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Sharp- 
Homepage (http://www.sharp.eu).
Der Fachhändler oder Internetshop, bei dem Sie Ihr Fernsehgerät gekauft haben, 
muss diesen Aufkleber und die entsprechende Bewertung verwenden. Wenden 
Sie sich im Zweifelsfall an den Fachhändler bzw. den Internetshop.
Neben der Einsparung von Energie tragen einige Sharp LCD-Fernseher auch 
das EU Ecolabel, ein freiwilliges Umweltsiegel, wodurch Waren ausgezeichnet 
werden, die die Umweltanforderungen des EU Ökokennzeichnungsschemas 
erfüllen (weitere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/environment/
ecolabel/). Durch dieses freiwillige Umweltzeichen werden unsere Fernsehgeräte 
in Sachen Umweltfreundlichkeit weiter aufgewertet.
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ZUR BEACHTUNG
•  Die Methoden zum Berechnen des Energieeffizienzindexes und des Energieverbrauchs 
bei eingeschaltetem Gerät finden Sie in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1062/2010. 
Die Ermittlung des Energieverbrauchs bei eingeschaltetem Gerät basiert auf dem 
internationalen Standard EN 62087:2009










