Safety Data Sheet Article 22731003
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 08.04.2015 überarbeitet am: 08.04.2015
Handelsname: Bodenausgleichsmasse (DIY)
(Fortsetzung von Seite 1)
40.1.3
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Portlandzement, grau
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Fertigmörtel mit Portlandzement
Fertigmörtel mit Tonerdeschmelzzement.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7778-18-9
EINECS: 231-900-3
Reg.nr.: 2119444918-26-0099
Calciumsulfat
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
5 - 10%
CAS: 65997-15-1
EINECS: 266-043-4
Portlandzement, grau
?@G?@G
Xi R37/38-41;
?@G?@G
Xi R43
~
Eye Dam. 1, H318;
~
Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens. 1,
H317; STOT SE 3, H335
2 - 5%
SVHC
entfällt
Zusätzliche Hinweise:
Der Chromatanteil im Zement ist gemäß EG/1907/2006 kleiner 2 ppm , so daß die Kennzeichnung mit
R 43 (H317 + EUH203 "Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.") bis zum
Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums entfällt, wenn das Gebinde in der Zeit nicht geöffnet wurde.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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