Operation Manual

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X Road 1
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X Road 1
Übergabe- Nachweis
Rahmen-Nummer:
Motor-Nummer:
Schlüssel-Nummer:
verkauft am:
durch:
Händlerstempel:
SERVICE
SERVICE
Garantie Akku 2 Jahre
Ein Garantieanspruch kann nur dann gel-
tend gemacht werden, wenn ein Garan-
tie- oder Kaufbeleg vorliegt. Die Garantie
beginnt mit dem Tag des Kaufs.
1. Die Garantie ist gültig für die Funktion
der Akkus der SaxonettE Produktlinie.
2. Die Garantie ist nur gültig, wenn die In-
spektionen eingehalten werden.
3. Wartungs- und Pegehinweise für den
Akku müssen eingehalten werden.
4. Eine Garantieleistung kann nur mit dem
Verkäufer abgewickelt werden.
5. Die Garantiezeit verlängert sich durch
einen Akkutausch nicht.
6. Bei Nichtbeachtung der Bedingungen
behält sich die SFM GmbH eine Ableh-
nung oder Rückbelastung vor.
Die Garantie gilt nicht für:
1. Einen tiefentladenen Akku nach länge-
rer Nichtbenutzung.
2. Einen jährlichen Kapazitätsverlust von
bis zu 15%. Dies ist normaler Ver-
schleiß der Akkuzellen.
3. Später zugekaufte Zusatzakkus.
4. Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund
von Unfällen, nicht zweckbestimmter
Behandlung, Nachlässigkeit oder er-
kennbaren äußeren Beschädigungen.
5. Mangelfolgeschäden sowie mittel- und
unmittelbare Kosten wie:
Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Te-
lekommunikations-, Bergungs-, Ab-
schlepp- und Übernachtungskosten
sowie alle sonstigen nanziellen Nach-
teile.
Garantie Rahmen 10 Jahre
Ein Garantieanspruch kann nur dann gel-
tend gemacht werden, wenn ein Garan-
tie- oder Kaufbeleg vorliegt. Die Garantie
beginnt mit dem Tag des Kaufs.
1. Die Garantie ist gültig für die Haltbar-
keit des Rahmens der SaxonettE Pro-
duktlinie.
2. Die Garantie ist nur gültig, wenn die In-
spektionen eingehalten werden.
3. Wartungs- und Pegehinweise für das
E-Bike müssen eingehalten werden.
4. Eine Garantieleistung kann nur mit dem
Verkäufer abgewickelt werden.
5. Bei Nichtbeachtung der Bedingungen
behält sich die SFM GmbH eine Ableh-
nung oder Rückbelastung vor.
Die Garantie gilt nicht für:
1. Normale Abnutzung und Verschleiß.
2. Einbau von Ersatzteilen oder Anbautei-
len, die nicht ursprünglich für dieses E-
Bike vorgesehen oder nicht mit diesem
kompatibel sind.
3. Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund
von Unfällen, nicht zweckbestimmter
Behandlung, Nachlässigkeit oder er-
kennbaren äußeren Beschädigungen.
4. Arbeitskosten für den Austausch von
Teilen oder eine Umrüstung.
5. Mangelfolgeschäden sowie mittel- und
unmittelbare Kosten wie:
Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Te-
lekommunikations-, Bergungs-, Ab-
schlepp- und Übernachtungskosten
sowie alle sonstigen nanziellen Nach-
teile.