Operation Manual

PFLEGE
Fahrradpege / Pegemittel
Pegemittel
Das Fahrrad sollte bei Bedarf mit handels-
üblichen Konservierungs- und Pegemitteln
gepegt werden.
- Korrosionsgefährdete Teile vorsorglich
und vor allem im Winter regelmäßig
mit Konservierungs- und Pegemitteln
behandeln.
ACHTUNG
Für Kunststoffteilen keine silikonhal-
tigen Pegemittel und Lackpoliermittel
verwenden.
- Rahmen und Alu-Teile nach längeren
Fahrten gründlich reinigen und mit einem
handelsüblichen Korrosionsschutzmittel
konservieren.
Winterbetrieb und Korrosionsschutz
HINWEIS
Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir
Sie, Pegemittel sparsam anzuwenden und
nur solche zu gebrauchen, die als umwelt-
freundlich gekennzeichnet sind.
Wird das Fahrrad in den Wintermonaten
benutzt, können durch Streusalze beträcht-
liche Schäden auftreten.
ACHTUNG
Kein warmes Wasser verwenden – ver-
stärkte Salzeinwirkung.
- Fahrrad nach Fahrtende sofort mit kaltem
Wasser reinigen.
- Fahrrad gut trocknen.
- Korrosionsgefährdete Teile vor dem
Betrieb mit Korrosionsschutzmitteln auf
Wachsbasis behandeln und dies ggf.
mehrmals wiederholen.
Lackschäden ausbessern
Kleine Lackschäden sofort mit einem Lack-
stift ausbessern.
Reifenpege
Wenn das Fahrrad über einen längeren
Zeitraum nicht benutzt wird, empehlt es
sich, das Fahrrad so abzustellen, dass die
Reifen unbelastet sind.
Fahrrad bzw. Bereifung nicht über einen
längeren Zeitraum in zu warmen Räumen
– wie Heizungskeller – aufbewahren.
ACHTUNG
Die Reifenprolstärke darf 1 mm nicht
unterschreiten.
Das Befahren von Randsteinen, scharf-
kantigen Hindernissen, Bodenvertie-
fungen, Schlaglöchern usw., kann Schä-
den an der Felge (Speichenbruch) bzw.
am Reifen (Leinwandriss) verursachen,
wobei ein zu niedriger Reifendruck dafür
ursächlich sein kann.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht
dafür nicht.
HINWEIS
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der eu-
ropäischen Richtlinie 2002/96/EU in natio-
nales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dür-
fen nicht mit dem Hausmüll entsorgt wer-
den.
Der Verbraucher ist gesetzlich verpich-
tet, elektrische und elektronische Geräte
am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstel-
len oder an den SFM Bikes- Fachhändler
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt
das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, weist auf
diese Bestimmung hin:
Entsorgung
Mit der Wiederverwertung, der stofichen
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
wertung von Altgeräten leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
In Deutschland gelten oben genannte Ent-
sorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
für Batterien und Akkus entsprechend.
Akkus unterliegen der Entsorgungspicht,
sie enthalten giftige Schwermetalle und
unterliegen deshalb der Sondermüllbe-
handlung. Der SFM Bikes- Fachhändler
übernimmt die Entsorgung.
Ladegerät
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend
der in Ihrem Land geltenden Umweltvor-
schriften. Elektrische Abfälle dürfen nicht
zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt
werden.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kom-
munalbehörde oder Ihrem SFM Bikes-
Fachhändler. Wenn das Gebrauchsende
erreicht ist, machen Sie das ausgediente
Gerät unbrauchbar, indem Sie den Netz-
stecker aus der Steckdose ziehen und das
Stromkabel durchtrennen.
Übrige Komponenten
Entsorgen Sie die Komponenten entspre-
chend der in Ihrem Land geltenden Um-
weltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusammen
mit Haushaltsabfällen entsorgt werden.
Wenden Sie sich für Ratschläge bezüglich
des Recyclings an Ihre Kommunalbehöde
oder Ihren SFM Bikes- Fachhändler.
Lithium-Ionen (Li-Ion)
PFLEGEKobold 250
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