Operation Manual

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GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsbedingungen
Die Firma SFM GmbH erbringt im Rahmen
ihrer gesetzlichen Gewährleistungsver-
pichtungen im Falle eines auftretenden
Mangels folgende Leistungen über den
autorisierten SFM Händler (Verkäufer) an
den Käufer:
1. Die Firma SFM GmbH beseitigt, über
den autorisierten SFM Händler (Verkäu-
fer), in einem Zeitraum von 24 Monaten
ab Übergabe des Fahrzeuges an den
Endkunden, die auftretenden Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler
beruhen, durch Reparatur oder Aus-
tausch des betroffenen Teiles gemäß
den gesetzlichen Gewährleistungsrege-
lungen. Sie kann die verlangte Reparatur
bzw. den Austausch des mangelbehaf-
teten Teiles verweigern, wenn dies nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist. In diesem Fall kann die Firma SFM
GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) den Mangel durch
die jeweils andere Möglichkeit der Nach-
erfüllung beheben. Sind beide Arten der
Nacherfüllung nur mit unverhältnismä-
ßigen Kosten möglich, kann die Firma
SFM GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) die Nacherfüllung
insgesamt verweigern. Dem Kunden
stehen dann die gesetzlichen Ansprüche
zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
der Firma SFM
GmbH über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
wird die ab Lieferung des Fahrzeuges an
den Kunden laufende Gewährleistungs-
frist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt
bleiben Abnutzungserscheinungen in
Folge des normalen Gebrauches sowie
Abnutzungen durch unsachgemäße
Handhabung und unsachgemäßen
Gebrauch. Oxydation und Korrosion
werden aufgrund von Umwelteinüssen
hervorgerufen und stellen ebenfalls
keinen dem Gewährleistungsrecht un-
terfallenden Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewähr-
leistungsanspruch bei: Manipulation
des Fahrzeuges, Anbau einer anderen
Auspuffanlage, Änderung der Getriebe-,
Sekundärübersetzung und bei Anbau
von Zubehör und Ersatzteilen, welche
nicht von der Firma SFM GmbH frei-
gegeben wurden. Ebenfalls zu einem
Verlust des Gewährleistungsanspruches
führen Eingriffe durch eine nicht von der
Firma SFM GmbH autorisierte Werkstatt,
sowie die Nichteinhaltung der Wartungs-
intervalle bei einem autorisierten SFM
Händler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles
hat der Käufer dem Verkäufer das ord-
nungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
vorzulegen.
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
einen Überblick über die durchschnitt-
lichen Grenzen der jeweiligen Ver-
schleißteile:
Verschleißteile Verschleißgrenzen
Reifen, Schläuche, Felgen
Je nach Fahrweise, Belastung und Luftdruck kann die Verschleißgrenze schon bei 500 km
oder früher erreicht sein.
Räder, Speichen, Naben
Je nach Fahrweise, Belastung und Luftdruck kann die Verschleißgrenze schon bei 1000 km
oder früher erreicht sein. Oxidation ist ein Pegemangel!
Gabel Kontrolle bei jeder Wartung.
Beleuchtung, Glühbirnen,
Elektroanlage, Steuerelektronik
Je nach Fahrbahnbeschaffenheit / Fahrbahnunebenheiten reduziert sich die Lebensdauer,
dies kann bereits nach 500 km der Fall sein.
Bremsbeläge Je nach Fahrweise und Belastung können diese bei 500 km verschlissen sein.
Wellendichtringe am Motor und den
Rädern
Je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Pege ist ein Verschleiß ab 500 km möglich.
Verschmutzung setzt die Lebensdauer herab. Kontrolle bei jeder Wartung. Nicht mit dem
Hochdruckreiniger waschen!
Radlager, Lenkungslager
Je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Pege ist ein Verschleiß ab 500 km möglich.
Verschmutzung der Radnabe setzt die Lebensdauer herab. Kontrolle bei jeder Wartung.
Nicht mit dem Hochdruckreiniger waschen!
Kabelverbindungen, Schalter Je nach Pege ab 500 km. Kontrolle bei jeder Wartung.
GEWÄHRLEISTUNG
Verschleißteileliste
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