Operation Manual
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PFLEGE
Fahrradpege / Pegemittel
Pegemittel
Das Fahrrad sollte bei Bedarf mit handels-
üblichen Konservierungs- und Pegemitteln
gepegt werden.
- Korrosionsgefährdete Teile vorsorglich
und vor allem im Winter regelmäßig
mit Konservierungs- und Pegemitteln
behandeln.
ACHTUNG
Für Kunststoffteilen keine silikonhal-
tigen Pegemittel und Lackpoliermittel
verwenden.
- Rahmen und Alu-Teile nach längeren
Fahrten gründlich reinigen und mit einem
handelsüblichen Korrosionsschutzmittel
konservieren.
Winterbetrieb und Korrosionsschutz
HINWEIS
Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir
Sie, Pegemittel sparsam anzuwenden und
nur solche zu gebrauchen, die als umwelt-
freundlich gekennzeichnet sind.
Wird das Fahrrad in den Wintermonaten
benutzt, können durch Streusalze beträcht-
liche Schäden auftreten.
ACHTUNG
Kein warmes Wasser verwenden – ver-
stärkte Salzeinwirkung.
- Fahrrad nach Fahrtende sofort mit kaltem
Wasser reinigen.
- Fahrrad gut trocknen.
- Korrosionsgefährdete Teile vor dem
Betrieb mit Korrosionsschutzmitteln auf
Wachsbasis behandeln und dies ggf.
mehrmals wiederholen.
Lackschäden ausbessern
Kleine Lackschäden sofort mit einem Lack-
stift ausbessern.
Reifenpege
Wenn das Fahrrad über einen längeren
Zeitraum nicht benutzt wird, empehlt es
sich, das Fahrrad so abzustellen, dass die
Reifen unbelastet sind.
Fahrrad bzw. Bereifung nicht über einen
längeren Zeitraum in zu warmen Räumen
– wie Heizungskeller – aufbewahren.
ACHTUNG
Die Reifenprolstärke darf 1 mm nicht
unterschreiten.
Das Befahren von Randsteinen, scharf-
kantigen Hindernissen, Bodenvertie-
fungen, Schlaglöchern usw., kann Schä-
den an der Felge (Speichenbruch) bzw.
am Reifen (Leinwandriss) verursachen,
wobei ein zu niedriger Reifendruck dafür
ursächlich sein kann.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht
dafür nicht.
PFLEGE
Entsorgung
Mit der Wiederverwertung, der stofichen
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
wertung von Altgeräten leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
In Deutschland gelten oben genannte Ent-
sorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
für Batterien und Akkus entsprechend.
Akkus unterliegen der Entsorgungspicht,
sie enthalten giftige Schwermetalle und
unterliegen deshalb der Sondermüllbe-
handlung. Der SFM Bikes- Fachhändler
übernimmt die Entsorgung.
Ladegerät
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend
der in Ihrem Land geltenden Umweltvor-
schriften. Elektrische Abfälle dürfen nicht
zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt
werden.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kom-
munalbehörde oder Ihrem SFM Bikes-
Fachhändler. Wenn das Gebrauchsende
erreicht ist, machen Sie das ausgediente
Gerät unbrauchbar, indem Sie den Netz-
stecker aus der Steckdose ziehen und das
Stromkabel durchtrennen.
Übrige Komponenten
Entsorgen Sie die Komponenten entspre-
chend der in Ihrem Land geltenden Um-
weltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusammen
mit Haushaltsabfällen entsorgt werden.
Wenden Sie sich für Ratschläge bezüglich
des Recyclings an Ihre Kommunalbehör-
de oder Ihren SFM Bikes- Fachhändler.
HINWEIS
Ab dem Zeitpunkt der
Umsetzung der eu-
ropäischen Richtlinie
2002/96/EU in nati-
onales Recht gilt fol-
gendes:
Elektrische und elektro-
nische Geräte dürfen
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Der Verbraucher ist gesetzlich verpichtet,
elektrische und elektronische Geräte am
Ende ihrer Lebensdauer an den dafür ein-
gerichteten, öffentlichen Sammelstellen
oder an SFM zurückzugeben. Einzelheiten
dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, weist auf
diese Bestimmung hin:
Lithium-Ionen (Li-Ion)
Lithium-Ionen (Li-Ion)
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