Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
FORMENREINIGER
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS000916_4_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
5 / 10
CRC Industries UK Limited
Ambersil House, Wylds Road, Castlefield Industrial Estate,
Bridgwater, Somerset, TA6 4DD
Tel: +44 (0)1278 727200 Fax: +44 (0)1278 425644 web: www.crcind.com
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augenspülflaschen bereithalten
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Starkes Reinigungsmittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
Aceton
67-64-1
AGW/MAK
500 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Oesterreich
Aceton
67-64-1
AGW/MAK
500 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, België, Belgique, Belgien
Aceton
67-64-1
AGW/MAK
500 ppm
STEL
1000 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Aceton
67-64-1
AGW/MAK
1200 mg/m3
STEL
2400 mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Deutschland
Aceton
67-64-1
AGW/MAK
500 ppm
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische
Schutzmaßnahmen :
Für gute Belüftung sorgen
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Persönliche
Schutzmaßnahmen :
Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung
von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Atmung :
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Empfohlene Atemschutz:
Atemschutzmasken gegen organische Gase- und Dämpfe (Filter AX)
Haut und Hände :
Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374)
tragen.
Die Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des