Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
SERVISOL FORMEL SIEBEN
Erstellt/Überarbeitet am:
21.01.15 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS000245_4_20150121 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UK20004
5 / 10
CRC Industries UK Limited
Ambersil House, Wylds Road, Castlefield Industrial Estate,
Bridgwater, Somerset, TA6 4DD
Tel: +44 (0)1278 727200 Fax: +44 (0)1278 425644 web: www.crcind.com
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Lösemittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
Methode
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Oesterreich
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
-
AGW/MAK
200 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
-
AGW/MAK
500 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Deutschland
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
-
AGW/MAK
1500 mg/m3
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition