Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
SERVISOL FORMEL SIEBEN
Erstellt/Überarbeitet am:
21.01.15 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS000245_4_20150121 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UK20004
3 / 10
CRC Industries UK Limited
Ambersil House, Wylds Road, Castlefield Industrial Estate,
Bridgwater, Somerset, TA6 4DD
Tel: +44 (0)1278 727200 Fax: +44 (0)1278 425644 web: www.crcind.com
3.2. Gemische
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
EC-nr
w/w
%
Symbol
R-Sätze*
Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich,Erdöldestillat Gase aus der
Erdölverarbeitung (1,3-Butadien < 0.1%)
68512-
91-4
270-
990-9
30-60
F+
12
K,G
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
-
931-
254-9
30-60
F,Xn,N
11-38-51/53-
65-67
B,P
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
G : Ausgenommen von der Registrierungspflicht gemäß Art.2(7)(a) der REACH-Verordnung 1907/2006
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
Gefährlicher Stoff
Registrierungsnummer
CAS-
Nr.
EC-
nr
w/w
%
Gefahrenklasse
und -kategorie
Gefahrenhinweise
Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-
4-reich,Erdöldestillat
Gase aus der
Erdölverarbeitung (1,3-
Butadien < 0.1%)
-
68512-
91-4
270-
990-
9
30-
60
Pressgas, Entz. Gas
1
H280,H220
K,G
Kohlenwasserstoffe, C6,
Isoalkane, < 5% n-Hexan
01-2119484651-34
-
931-
254-
9
30-
60
Flam. Liq. 2, Skin
Irrit. 2, STOT SE 3,
Asp. Tox. 1, Aquatic
Chronic 2
H225,H315,H336,H304,H411
B,P
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
G : Ausgenommen von der Registrierungspflicht gemäß Art.2(7)(a) der REACH-Verordnung 1907/2006
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Hautkontakt :
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von
Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist
unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich