Safety Data Sheet Article 16948867

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 16.10.2014 überarbeitet am: 16.10.2014Version: 1. 0
Handelsname:
SERAMIS Vitalnahrung Für Grünpflanzen
SERAMIS Vitalnahrung Für Blühpflanzen
SERAMIS Vitalnahrung Zimmerpflanzen in Erde
SERAMIS Vitalnahrung Für alle Balkonpflanzen
SERAMIS Vitalnahrung
(Fortsetzung von Seite 1)
39.5.2
CAS: 7757-79-1
EINECS: 231-818-8
Kaliumnitrat
O R8
Ox. Sol. 2, H272
5-10%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
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nach Einatmen:
Bei normaler Verwendung werden keine gesundheitsschädlichen Dämpfe gebildet.
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nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund einflößen.
Bei auftretenden Beschwerden oder nach dem Verschlucken größerer Mengen Arzt aufsuchen.
Bei Babys/Kleinkindern stets vorsorglich Arzt oder zuständige Giftinformationszentrale konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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Gefahren:
Einatmen von Zersetzungsprodukten kann zu Lungenödemen führen.
Symptome können verzögert auftreten.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlendioxid (CO
)
Kohlenmonoxid (CO)
Stickoxide (NOx)
Ammoniak
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
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Weitere Angaben:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)