Safety data sheet
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Augenkontakt Mit reichlich Wasser mindestens 15 Minuten lang gründlich spülen, dabei
das obere und untere Augenlid anheben. Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Niemals einer bewusstlosen Person Wasser
geben. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome Längere Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweis an den Arzt Symptomatische Behandlung.
Abschnitt 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: CO2, Trockenlöschpulver oder Schaum verwenden.
Ungeeignete Löschmittel: Keine
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Thermische Zersetzung kann reizende und giftige Gase und Dämpfe freisetzen
Gefährliche Verbrennungsprodukte Kohlenstoffoxide. Stickoxide (NOx).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen. Vorgeschriebene
persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Abschnitt 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Für angemessene Belüftung sorgen, vor allem in geschlossenen Räumen.
Einsatzkräfte
In Abschnitt 8 empfohlene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Dieser Stoff darf nicht in der Kanalisation, im Erdreich oder in Gewässern entsorgt werden.
Verschüttete Mengen eindämmen und dann mit nicht-brennbarem, absorbierendem Material
(d. h. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in einen geeigneten
Behälter gemäß den lokalen/nationalen Vorschriften entsorgen (siehe Abschnitt 13).
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Methoden für Rückhaltung Mit Erde, Sand oder anderem nicht brennbarem Material
aufsaugen und zur späteren Entsorgung in Behälter füllen.
Verfahren zur Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur
Entsorgung bringen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt
13.