Datasheet

6. Mitwirkung und Schadensbegrenzung
6.1 Der Besteller hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergrei-
fen, um Schäden durch die Software zu verhindern oder zu begrenzen.
Insbesondere hat der Besteller für die regelmäßige Sicherung von Program-
men und Daten zu sorgen.
6.2 Soweit der Besteller seine Verpflichtung aus Ziffer 6.1 schuldhaft verletzt, haf-
tet SENNHEISER nicht für daraus entstehende Folgen, insbesondere nicht für
die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten oder Programme.
Eine Änderung der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht ver-
bunden.
7. Mängel/Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich grundsätzlich
ausschließlich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ergänzend gelten die Regelungen innerhalb dieser Ziffer 7 der Zusatzverein-
barung.
7.2 Teil der vereinbarten Beschaffenheit nach Ziffer 6.1 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist , dass die Software mit Komponenten, als deren Teil
sie geliefert wird, und mit solchen Komponenten, die in der Produktbeschrei-
bung oder Dokumentation ausdrücklich aufgeführt sind, kompatibel ist.
Darüber hinaus ist eine Kompatibilität nicht vereinbart.
7.3 Erweiterungen der Software, die ein Dritter über dafür vorgesehene
Schnittstellen vornimmt, sind nicht Teil des Leistungsumfangs von
SENNHEISER und werden daher von der Gewährleistungspflicht nicht erfasst.
7.4 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Besteller ohne vorherige
Zustimmung von SENNHEISER Änderungen der Software vornimmt oder vor-
nehmen lässt. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass der Fehler
nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und eine Analyse der Fehler
dadurch nicht wesentlich erschwert wird.
7.5 Der Mängelanzeige nach Ziffer 6.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
eine nachvollziehbare Darstellung des Mangels sowie eine Beschreibung der
Datenverarbeitungsumgebung beizufügen.
7.6 Der Besteller stellt SENNHEISER, soweit vorhanden, die für eine zügige
Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, z.B. Eingabe- und
Ausgabedaten sowie Zwischen- und Testergebnisse, die im Zusammenhang
mit dem Fehler aufgezeichnet oder in sonstiger Weise festgehalten wurden.
Soweit eine Beseitigung des Mangels beim Besteller erfolgt, stellt dieser die
für die Fehlerbeseitigung erforderliche Hard- und Software sowie – soweit
erforderlich – Bedienpersonal bereit.
7.7 Die Nacherfüllung durch SENNHEISER kann auch durch Zurverfügungstellung
eines neuen Ausgabestandes (Update) oder einer neuen Version (Upgrade)
der Software erfolgen, wenn dies dem Besteller zumutbar ist.
7.8 Soweit SENNHEISER dem Besteller Software kostenlos zur Verfügung stellt,
haftet SENNHEISER nur dann für Sach- und Rechtsmängel, wenn SENNHEISER
arglistig einen Sach- oder Rechtsmangel der Software verschweigt.
8. Schadensersatz
8.1 Voraussetzung und Umfang der Schadensersatzpflicht von Sennheiser richten
sich grundsätzlich ausschließlich nach Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen. Ergänzend gelten die Regelungen innerhalb dieser Ziffer 8 der
Zusatzvereinbarung.
8.2 Soweit SENNHEISER dem Besteller Software kostenlos zur Verfügung stellt,
haftet SENNHEISER für Schäden, die durch die kostenlose Software verursacht
wurden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
AGB
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