Datasheet

9. Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
9.1 Sofern es sich bei der von SENNHEISER gelieferten Ware um Elektro- oder
Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rück-
nahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
geräten (ElektroG) handelt, übernimmt der Besteller die Pflicht, die gelieferte
Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
9.2 Der Besteller stellt SENNHEISER von den Verpflichtungen nach § 10 Absatz 2
ElektroG (insbesondere der Rücknahmepflicht des Herstellers) und damit in
Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
9.3 Sofern der Besteller die von SENNHEISER gelieferte Ware an gewerbliche
Dritte weiter vertreibt, hat er diese vertraglich dazu zu verpflichten, die
geliefer te Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den ge-
setzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der
erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
9.4 Unterlässt es der Besteller, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware
weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur
Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Besteller verpflichtet, die gelie-
ferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und
nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
9.5 Der Anspruch von SENNHEISER auf Übernahme/Freistellung durch den Be-
steller verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendi-
gung der Nutzung der Ware (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ab-
laufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung
des Bestellers gegenüber SENNHEISER über die Nutzungsbeendigung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-
Kaufrechts finden keine Anwendung.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von SENNHEISER. SENNHEISER ist
berechtigt, den Besteller auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen
Gericht zu verklagen.
10.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem Vertrag be-
dürfen SENNHEISERs schriftlicher Zustimmung.
10.4 SENNHEISER ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem
Besteller unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu nutzen
bzw. zu verwenden.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
AGB
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