Datasheet
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Alle Aufträge oder sonstigen Leistungen werden von SENNHEISER nur unter
Geltung nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gel-
ten für Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende allge-
meine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von SENNHEISER ausdrück-
lich schriftlich bestätigt werden. SENNHEISERs Geschäftsbedingungen gelten
ohne ausdrückliche Vereinbarung auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte
zwischen den Parteien und auch dann, wenn SENNHEISER in Kenntnis ent-
gegenstehender oder von ihren Geschäftbedingungen abweichender Bedin-
gungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.2 Auf die – dauerhafte oder zeitlich befristete – Überlassung von Standard-
Software durch SENNHEISER, die als Teil einer oder im Zusammenhang mit
einer Lieferung der zugehörigen Hardware zur Nutzung überlassen wird (im
Folgenden: „Software“), sowie auf die gesamte Lieferung, soweit eine Pflicht-
verletzung oder Leistungsstörung ihre Ursache in der Software hat, finden
ergänzend SENNHEISERs „Zusatzbedingungen für die Überlassung von Stan-
dard-Software als Teil von Lieferungen“ Anwendung. Im Übrigen gelten für
die Hardware ausschließlich SENNHEISERs Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1 SENNHEISERs Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Technische Änderungen sowie Änderungen
oder Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sind im branchen- und
handelsüblichen Umfang zulässig. Der Vertrag kommt durch SENNHEISERs
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch SENNHEISERs Leistung zustande.
2.2 Mündliche Vereinbarungen sind für SENNHEISER nur verbindlich, wenn
SENNHEISER sie schriftlich bestätigt hat oder ihnen durch Übersendung der
Ware beziehungsweise Durchführung der Leistung entspricht.
2.3 SENNHEISERs Preise verstehen sich einschließlich Standardverpackung und
Transportkosten innerhalb Deutschlands. Für Versendungen ins Ausland, be-
sondere Versendungsarten (z. B. Expresslieferungen, Luftfracht etc.) sowie für
Sonderverpackungen berechnet SENNHEISER die Kosten gesondert. Dies gilt
auch für sonstige Nebenleistungen, Umplanungen oder Sonderbauten etc., die
auf Wunsch des Bestellers erfolgen. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzli-
chen Umsatzsteuer. Bei Kleinaufträgen (Nettowarenwert unter 200,00 EURO)
berechnet SENNHEISER Porto- und Verpackungskosten in Höhe von 4,90 EURO
gesondert.
2.4 Hat SENNHEISER die Aufstellung oder Montage der Ware übernommen, trägt
der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkos-
ten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und
des persönlichen Gepäcks. Dasselbe gilt bei Reparaturaufträgen, die beim Be-
steller durchgeführt werden, soweit es sich hierbei nicht um Nacherfüllung im
Rahmen der Mängelhaftung handelt.
2.5 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die nicht zum Liefer-
umfang gehören, verbleiben im Eigentum von SENNHEISER. Sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Kommt es nicht zum Vertragsschluss, sind sämtliche
Unterlagen etc. ohne vorherige Aufforderung an SENNHEISER zurückzugeben.
3. Lieferung / Retouren / Reparaturen
3.1 SENNHEISER ist bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Bei den von
SENNHEISER genannten Terminen handelt es sich stets um unverbindliche
Angaben, es sei denn, Lieferfristen oder -termine sind in der Auftragsbestä-
tigung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie beginnen, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss.
Fixtermine müssen als solche mit einem entsprechenden Zusatz besonders
gekennzeichnet werden.
3.2 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen oder sonstige Leistungen setzt den
rechtzeitigen Zugang sämtlicher vom Besteller zu beschaffenden und zu
übergebenden Gegenstände, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben
sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, ohne dass dies von SENNHEISER zu vertreten ist, so verlängern
sich die Fristen entsprechend. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SENNHEISER
berechtigt, den ihr insoweit zustehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von
SENNHEISER, wie z. B. Rücktritt vom Vertrag, bleiben vorbehalten. Sofern nach
Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der
Zuverlässigkeit, insbesondere der Zahlungsfähigkeit des Bestellers entstehen
lassen, behält SENNHEISER sich vor, die Lieferung von Sicherheiten oder
Vorkasse abhängig zu machen. SENNHEISER ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine
Kreditfähigkeit gemacht hat oder die Kreditwürdigkeit nach zuverlässiger
Auskunft objektiv nicht gegeben ist. Ersatzansprüche des Bestellers aus dem
Rücktritt sind ausgeschlossen.
3.3 SENNHEISERs Leistungsverpflichtung ruht in Fällen höherer Gewalt (ein-
schließlich Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen
Versandstörungen, technisch bedingte Betriebsunterbrechungen, ungenü-
gender Zufuhr von Betriebsstoffen, behördlicher Maßnahmen und sonstige
Ereignisse, die nicht von SENNHEISER zu vertreten sind) sowie im Falle einer
von SENNHEISER nicht zu vertretenden, unrichtigen oder nicht rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch SENNHEISERs Lieferanten. In diesen Fällen ist
SENNHEISER berechtigt, die Leistung hinauszuschieben, solange diese
Ereignisse andauern, jedoch höchstens um zwei Monate. Bei einer dauerhaf-
ten oder länger als zwei Monate andauernden Leistungsstörung ist
SENNHEISER berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
SENNHEISER wird den Besteller in diesem Fall unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren. Im Falle des Rücktritts ist der
Besteller nicht zur Erbringung der Gegenleistung verpflichtet und erhält eine
von ihm geleistete Anzahlung unverzüglich zurück. Schadensersatzansprüche
stehen dem Besteller daraus nicht zu.
3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Der Über-
gabe steht es gleich, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet.
3.5 Alle Lieferungen, die laut Auftragsbestätigung „frei“ oder „frei Haus“ erfol-
gen, sind gemäß den Bestimmungen SLVS (Speditions-, Logistik- und
Lagerversicherungsschein der Schunck-Group) versichert. Falls der Besteller in
anderen Fällen eine Versicherung der Ware wünscht, hat er dies SENNHEISER
schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für diese Versicherung trägt der Besteller.
3.6 Kommt der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, zum Beispiel wenn Abruf, Versand
oder Zustellung der verkauften Ware durch ein schuldhaftes Verhalten des
Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft
verzögert werden, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat des
Verzugs oder der Verzögerung Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Netto-
Rechnungsbetrages berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer
Lagerkosten bzw. sonstiger Schäden bleibt den Vertragsparteien unbenom-
men. SENNHEISER behält sich weitergehende Ansprüche vor.
3.7 Kann ein Reparaturauftrag nicht durchgeführt werden, weil
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht fest
gestellt werden konnte, oder
- mit der Reparatur nicht rechtzeitig aus Gründen begonnen werden konnte,
welche der Besteller zu vertreten hat, oder
- der Besteller den Auftrag während der Reparaturdurchführung zurück
nimmt, oder
- der Besteller einen Kostenvoranschlag vor Beauftragung verlangt, oder
- die Betriebsbedingungen zur Nutzung des zu reparierenden Produkts nicht
einwandfrei vorliegen, oder
- der Reparaturaufwand im Verhältnis zum Restwert des zu reparierenden
Produkts unwirtschaftlich hoch ist,
ist SENNHEISER berechtigt, für die Fehlersuchzeit eine angemessene
Vergütung zu verlangen, deren Höhe sich nach dem branchen- und handels-
üblichen Stundensatz richtet.
3.8 Ausschließlich Neuware aus dem jeweils aktuellen Sortiment und in einwand-
freiem Originalzustand wird von SENNHEISER im Wege der Retoure zurück-
genommen. Die Kosten der Retoure (Versandkosten etc.) sind vom Besteller
zu tragen. Warensendungen mit fakturiertem Nettowert unter 50,00 EURO
pro Stück sowie Sonderbestellungen, Anfertigungen und kundenspezifische
Umbauten sind von einer Retoure ausgeschlossen. Retouren sind nur inner-
halb von 14 Kalendertagen nach Warenlieferung möglich. Entscheidend für
die Einhaltung dieser Frist ist der Tag des Eingangs der Retoure bei
SENNHEISER. Retouren sind nur mit einem Retourenschein und der vorher von
SENNHEISER bestätigten Retourennummer möglich; andernfalls werden die
Retouren nicht angenommen. Der Retourenschein in jeweils aktueller Fassung
steht zum Download auf www.sennheiser.de zur Verfügung. Die notwendige
Retourennummer wird von SENNHEISERs zuständigem Vertriebsbeauftragten
bzw. von der Retourenabteilung vor der Rücklieferung vergeben.
4. Zahlung
4.1 Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto,
innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen sind sofort
fällig und Skontoabzug ist nicht möglich, wenn es sich um Serviceleistungen
handelt oder fällige offene Forderungen aus der Geschäftsverbindung beste-
hen. Zahlungen sind ohne jegliche sonstigen Abzüge oder Kosten zu leisten.
Der Besteller hat während des Verzugs eine Geldschuld in Höhe von 8 Prozent-
punkten p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höhe-
ren Schadens bleibt SENNHEISER unbenommen.
4.2 SENNHEISER ist zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflich-
tet. Erklärt sich SENNHEISER zur Hereinnahme bereit, erfolgt diese erfüllungs-
AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sennheiser Vertrieb und Service GmbH & Co. KG (SENNHEISER)
Karl-Wiechert-Allee 76a, 30625 Hannover
für den Verkauf und die Reparatur
Vertrieb und Service GmbH & Co. KG










