Safety Data Sheet Article 17491904

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 29.03.2011 überarbeitet am: 29.03.2011Versionsnummer 3
Handelsname: AKTIVATOR
(Fortsetzung von Seite 1)
DR
25988-97-0 Polymer aus N-Methylmethanamin (EINECS 204-697-4) mit (Chlormethyl)oxiran
(EINECS 203-439-8) / Polymeres quaternäres Ammoniumchlorid
?@D?@D
N R50/53
~
Aqu. akut 1, H400; Aqu. chron. 1, H410
2,5-10%
·
zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4
Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Mit warmem Wasser abspülen.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Sofort ärztlichen Rat einholen.
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
Stickoxide (NOx)
Chlorwasserstoff (HCl)
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Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
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Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzkleidung tragen.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
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Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
7
Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
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Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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