Safety Data Sheet Article 17491887
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 91/155/EWG
Druckdatum: 09.05.2006 überarbeitet am: 09.05.2006
Handelsname: AKTIVATOR
(Fortsetzung von Seite 2)
DR
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Dichte bei 20°C:
1,03 g/cm³
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Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
vollständig mischbar
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pH-Wert (5 g/l) bei 20°C:
ca. 5
10 Stabilität und Reaktivität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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Gefährliche Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Stickoxide (NOx)
Chlorwasserstoff (HCl)
11 Angaben zur Toxikologie
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Akute Toxizität:
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Keine Reizwirkung
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am Auge:
Keine Reizwirkung
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung.
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren
Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
12 Angaben zur Ökologie
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
13 Hinweise zur Entsorgung
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Produkt:
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
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Abfallschlüsselnummer:
59405 nach ÖNORM S 2100
Reinigungs- und Spezialwaschmittelabfälle, soferne es sich um industriell bzw. gewerbl. eingesetzte
Spezialreinigungsmittel handelt, oder wenn sie wassergefährdend, ätzend oder brennbar sind
Entsorgungshinweise:
Chemisch-physikalische Behandlung: geeignet
Biologische Behandlung: nicht geeignet
Thermische Behandlung: Konditionierung erforderlich
Deponierung: nicht geeignet
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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