Safety Data Sheet Article 17491966
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.04.2015 überarbeitet am: 13.04.2015Versionsnummer 10
Handelsname: ALGICID, ALGEX, ALGICID SCHAUMARM, ALGENSCHUTZ, ALGENSTOP 9,9
(Fortsetzung von Seite 4)
40.1.0
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Viskosität:
dynamisch bei 20 °C:
3 mPas
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Lösemittelgehalt:
VOC (EU)
0,00 %
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9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
Keine Angaben verfügbar.
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Stickoxide (NOx)
Chlorwasserstoff (HCl)
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.
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am Auge:
Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden
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Sensibilisierung:
Bei längerer Exposition ist eine sensibilisierende Wirkung durch Hautkontakt möglich.
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Giftig für Wasserorganismen
In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 6)