Safety Data Sheet Article 23107193

Dieses Sicherheitsdatenblatt ist in Übereinstimmung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt..
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
SECTION 16: Other information
Grundlage:
H226
H319+H315
H317
H362
H335
H373
H400
H410
ADR
ATE
BCF
CLP
DNEL
IATA
IMDG
Kow
LC50
LD50
PBT
PNEC
RID
STOT
vPvB
Produkt code: 251CR - Version 5 - Überarbeitet am: 29-07-2016
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sind erforderlich nach:
SEAJET 011 UNDERWATER PRIMER
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung aus diesem Gemisch vom Zulieferer durchgeführt.
Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet in Übereinstimmung mit Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
* § 5 der "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)" vom 26. November 2010.
* Anhang II der Verordnung (EG) No.1907/2006 und deren Änderungen.
* Klassifizierung nach (ehemaliger) VbF: A2 * Wassergefährdungsklasse: WGK3
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt stellen keine eigene Gefahreneinschätzung für den Arbeitsplatz des
Verwenders an, die durch andere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften erforderlich sind.
Summierungsmethode
Summierungsmethode
Abkürzungen und Akronyme:
: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Gemessen
Additivitätsprinzips
Konzentrationsgrenzwert
Konzentrationsgrenzwert
Additivitätsprinzips
Konzentrationsgrenzwert
: Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
: für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
: für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
: persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
: abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
: Schätzwert der akuten Toxizität
: Biokonzentrationsfaktor
: Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
: abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
: Internationaler Luftverkehrsverband
: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
: spezifische Zielorgan-Toxizität
: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Seite 14/15 Druckdatum: 6-10-2017