Safety data sheet Article 23912449

Dieses Sicherheitsdatenblatt ist in Übereinstimmung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt..
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
SECTION 16: Other information
Grundlage:
H226
H312
H332
H315
H319
H304
H335
H373
ADR
ATE
BCF
CLP
DNEL
IATA
IMDG
Kow
LC50
LD50
PBT
PNEC
RID
STOT
vPvB
Produkt code: 908TR - Version 4 - Überarbeitet am: 15-06-2016
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sind erforderlich nach:
SEAJET THINNER A
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung aus diesem Gemisch vom Zulieferer durchgeführt.
Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet in Übereinstimmung mit Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
* § 5 der "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)" vom 26. November 2010.
* Anhang II der Verordnung (EG) No.1907/2006 und deren Änderungen.
* Klassifizierung nach (ehemaliger) VbF: A2 * Wassergefährdungsklasse: WGK1
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt stellen keine eigene Gefahreneinschätzung für den Arbeitsplatz des
Verwenders an, die durch andere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften erforderlich sind.
Additivitätsprinzips
Konzentrationsgrenzwert
Abkürzungen und Akronyme:
: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Gemessen
Summierungsmethode (ATE)
Summierungsmethode (ATE)
Additivitätsprinzips
Additivitätsprinzips
Additivitätsprinzips
: Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
: für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
: für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
: persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
: abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
: Schätzwert der akuten Toxizität
: Biokonzentrationsfaktor
: Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
: abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
: Internationaler Luftverkehrsverband
: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
: spezifische Zielorgan-Toxizität
: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Seite 14/15 Druckdatum: 8-8-2018