Safety data sheet Article 23107218
Dieses Sicherheitsdatenblatt ist in Übereinstimmung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt..
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern - Verwendung von Lösemitteln vermeiden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informatioen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Seen, Flüssen oder
Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und
zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen der Dämpfe vermeiden.
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
Produkt code: 249EE0000 - Version 3 - Überarbeitet am: 27-05-2016
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5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch.
Eine Exposition mit Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen. (s. Abschnitt 10)
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
Geeignete Löschmittel: Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser)
Ungeeignete Löschmittel:
Wasserstrahl. Zinkstaub-Produkte nicht mit Wasser löschen.
SEAJET 117 MULTIPURPOSE EPOXY PRIMER HARDENER
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Wenn sich Personen, unabhängig ob sie selbst Spritzlackieren oder nicht, während des Lackierens innerhalb der Spritzkabine
befinden, ist mit Einwirkung von Aerosolen und Lösemitteldämpfen zu rechnen. Bei solchen Bedingungen sollte Atemschutz
während des Spritzlackierens getragen werden, bis die Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter die
Arbeitsplatzgrenzwerte gefallen sind.
Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter!
Stets in Behältern aufbewahren, die dem gleichen Material des Originalbehälters entsprechen.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Nicht in die Kanalisation oder fließende Gewässer gelangen lassen.
Arbeiter sollten antistatische Kleidung inkl. Schuhwerk tragen und Böden sollten leitfähig sein.
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Kontakt mit der Haut und den Augen vermeiden.
Stäube, Teilchen und Spritznebel bei der Anwendung dieses Gemisches nicht einatmen.
Einatmen von Schleifstaub vermeiden.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der
Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden.
Das Material außerdem nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht und andere Zündquellen ferngehalten werden.
Elektrische Geräte müssen nach dem anerkannten Standard geschützt sein. Funkensicheres Werkzeug verwenden.
Das Gemisch kann sich elektrostatisch aufladen: beim Ümfüllen von einem Behälter in einen anderen immer
Erdung durchführen.
Siehe Abschnitt 8 für Informatioen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Seite 5/13 Druckdatum: 11/07/2016