Safety Data Sheet Article 23107209
Dieses Sicherheitsdatenblatt ist in Übereinstimmung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt..
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
SECTION 16: Other information
Grundlage:
H226
H315
H319
H317
H335
H373
ADR
ATE
BCF
CLP
DNEL
IATA
IMDG
Kow
LC50
LD50
PBT
PNEC
RID
STOT
vPvB
Produkt code: 249EE0000 - Version 3 - Überarbeitet am: 27-05-2016
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sind erforderlich nach:
SEAJET 117 MULTIPURPOSE EPOXY PRIMER HARDENER
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung aus diesem Gemisch vom Zulieferer durchgeführt.
Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet in Übereinstimmung mit Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
* § 5 der "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)" vom 26. November 2010.
* Anhang II der Verordnung (EG) No.1907/2006 und deren Änderungen.
* Klassifizierung nach (ehemaliger) VbF: A2 * Wassergefährdungsklasse: WGK1
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt stellen keine eigene Gefahreneinschätzung für den Arbeitsplatz des
Verwenders an, die durch andere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften erforderlich sind.
Abkürzungen und Akronyme:
: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Gemessen
Additivitätsprinzips
Additivitätsprinzips
Konzentrationsgrenzwert
Additivitätsprinzips
Konzentrationsgrenzwert
: Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
: für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
: für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
: persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
: abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
: Schätzwert der akuten Toxizität
: Biokonzentrationsfaktor
: Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
: abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
: Internationaler Luftverkehrsverband
: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
: spezifische Zielorgan-Toxizität
: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Seite 14/15 Druckdatum: 8-8-2018