Safety Data Sheet Article 23107209

Dieses Sicherheitsdatenblatt ist in Übereinstimmung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt..
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Akute auftretende Symptome und Wirkungen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
nach Einatmen
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Ernsthafte AUswirkungen können zeitverzögert auftreten.
SEAJET 117 MULTIPURPOSE EPOXY PRIMER BASE
Produkt code: 249EE - Version 3 - Überarbeitet am: 26-05-2016
Zu den Beschwerden können zählen: Reizungen, Tränen, Rötungen
nach Verschlucken
Keine spezifischen Daten.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
Im Falle des Einatmens von Zersetzungsprodukten durch Feuer, können die Symptone verzögert auftreten.
Verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
nach Einatmen
Keine spezifischen Daten.
nach Hautkontakt
Zu den Symptomen können gehören: Reizung, Rötung
nach Augenkontakt
nach Hautkontakt
Reizt die Haut.
nach Augenkontakt
Reizt die Augen.
nach Verschlucken
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch.
Eine Exposition mit Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen. (s. Abschnitt 10)
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
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Geeignete Löschmittel: Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser)
Ungeeignete Löschmittel:
Wasserstrahl. Zinkstaub-Produkte nicht mit Wasser löschen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Die verletzte Person sollte möglicherweise für 48 Std. unter äarztlicher Kontrolle verbleiben.
Besondere Behandlungen
Keine besondere Behandlung
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und
zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern - Verwendung von Lösemitteln vermeiden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen der Dämpfe vermeiden.
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Seen, Flüssen oder
Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Seite 5/16 Druckdatum: 8-8-2018