Safety Data Sheet
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
G-Oil Vertrieb GmbH
G-Oil Haron M 32
Überarbeitet am: 28.06.2019 Seite 2 von 10
—Dimethylsulfoxid-Extraktion-Brechungsindex- Methode“, Institute of Petroleum, London), enthält. Diese
Anmerkung gilt nur für bestimmte komplexe Ölderivate in Teil 3.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Bei Auftreten von
Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen . Bei auftretenden oder anhaltenden
Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken
trinken lassen (Verdünnungseffekt). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen
etwas über den Mund verabreichen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen
Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Sand. Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Bei Großbrand und großen Mengen: Wassersprühstrahl.
Wassernebel.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Verbrennung starke Rußentwicklung.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2) Schwefeldioxid (SO2) Stickoxide (NOx)
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Den betroffenen Bereich belüften.
Druckdatum: 19.07.2019Revisions-Nr.: 4,0 - Ersetzt die Version: 3 D - DE