Safety Data Sheet

Sicherheitsdatenblatt
Verordnung 1907/2006/EG
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MSDS_DE
Gefährdungsbeurteilung der örtlichen Gegebenheiten
auswählen. Geeignete Maßnahmen beinhalten: Angemessene
Belüftung zur Kontrolle der Konzentration in der Luft. Wenn
Material erhitzt oder versprüht wird oder sich Nebel bilden,
kann eine höhere Konzentration in der Luft auftreten.
Persönliche
Schutzausrüstung
: Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte den nationalen
Standards entsprechen. Beim Lieferanten der PSA nachfragen.
Atemschutz
: Bei normalem Umgang ist normalerweise kein Atemschutz
notwendig. Im Sinne der Guten Industriehygiene Praxis sollten
Vorkehrungen gegen das Einatmen des Materials getroffen
werden. Wenn technische Kontrollen die Luftschadstoff-
Konzentration nicht unter dem für den Arbeitsschutz kritischen
Wert halten können, ist der geeignete Atemschutz unter
Berücksichtigung der speziellen Arbeitsbedingungen und der
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auszuwählen. Mit
Herstellern von Atemschutzgeräten abklären. Wenn normale
Filtersysteme geeignet sind, unbedingt die geeignete
Kombination von Filter und Maske auswählen. Einen
Kombinationsfilter für Partikel, Gase und Dämpfe (Siedepunkt
> 65°C, 149°F; nach EN14387) verwenden.
Handschutz
: Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die
Verwendung von Handschuhen (geprüft nach z.B. EN374,
Europa oder F739, USA) aus folgenden Materialien
ausreichenden Schutz: Handschuhe aus PVC, Neopren oder
Nitrilkautschuk. Eignung und Haltbarkeit eines Handschuhs
sind abhängig von Verwendung, z. B. Häufigkeit und Dauer
des Kontakts, chemischer Beständigkeit des
Handschuhmaterials, Handschuhdicke. Stets
Handschuhlieferanten konsultieren. Verschmutzte Handschuhe
sollten ersetzt werden. Eine persönliche Hautpflege ist
unabdingbare Voraussetzung für einen effektiven Hautschutz.
Schutzhandschuhe sind auf sauberen Händen zu tragen. Nach
dem Gebrauch sollten die Hände gewaschen und gründlich
abgetrocknet werden. Es wird empfohlen eine nicht parfümierte
Feuchtigkeitscreme zu verwenden.
Augenschutz
: Schutzbrille oder Vollmaske tragen, wenn Spritzer leicht
auftreten können. Geprüft nach EU-Standard EN166
Schutzkleidung
: Hautschutz, der über die übliche Arbeitskleidung hinausgeht,
normalerweise nicht erforderlich.
Überwachungs- bzw.
Beobachtungsverfahren
: Überwachung der Konzentration der Stoffe im
Atemschutzbereich von Beschäftigten oder allgemein am
Arbeitsplatz kann erforderlich sein, um die Einhaltung eines
Arbeitsplatzgrenzwertes und die Eignung von
Expositionsbegrenzungen zu bestätigen. Bei einigen Stoffen
kann auch biologische Überwachung geeignet sein.
Umweltkontroll-
maßnahmen
: Freisetzung in die Umwelt minimieren. Eine Umweltbeurteilung
muss vorgenommen werden, um die Einhaltung der örtlichen
Umweltschutzvorschriften zu gewährleisten.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN