Safety Data Sheet
Sicherheitsdatenblatt
Verordnung 1907/2006/EG
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MSDS_DE
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemeine Informationen
: Eine Gesundheitsgefahr ist bei Umgang unter normalen
Bedingungen nicht zu erwarten.
Einatmung
: Bei normalen Gebrauchsbedingungen keine Behandlung
notwendig. Wenn Symptome anhalten, Arzt aufsuchen.
Hautkontakt
: Verschmutzte Kleidung entfernen. Den exponierten Bereich mit
Wasser spülen und dann mit Seife waschen, falls diese
vorhanden. Bei anhaltender Reizung Arzt aufsuchen. Bei
Verwendung von Hochdruckwerkzeugen kann es vorkommen,
daß das Produkt unter die Haut injiziert wird. Sobald sich
Verletzungen durch Hochdruckanwendungen ereignen, soll der
Verunfallte sofort ein Krankenhaus aufsuchen. Nicht erst das
Auftreten von Symptomen abwarten. Auch wenn keine
sichtbaren Verletzungen vorliegen, Arzt aufsuchen.
Augenkontakt
: Auge mit reichlich Wasser ausspülen. Bei anhaltender Reizung
Arzt aufsuchen.
Verschlucken
: Im allgemeinen ist keine Behandlung erforderlich, außer es
werden große Mengen geschluckt, holen Sie jedoch
medizinische Beratung ein.
Hinweise für den Arzt
: Symptomatische Behandlung. Hochdruckeinspritzverletzungen
machen, um Gewebeschäden und Funktionsverlust zu
minimieren, einen unverzüglichen chirurgischen Eingriff und
evtl. eine Steroidtherapie notwendig. Da die Eintrittswunden
klein sind und die Schwere der eigentlichen Schädigung nicht
widerspiegeln, ist unter Umständen eine chirurgische
Untersuchung zur Ermittlung des Ausmaßes der Schädigung
notwendig. Lokalanästhetika oder heiße Umschläge
vermeiden, da sie zu Schwellungen, Gefäßkrämpfen und
Blutleere führen können. Eine sofortige chirurgische
Dekompression, Entfernung von nekrotischem Gewebe und
Beseitigung von Fremdstoffen muss unter Vollnarkose
geschehen, eine umfassende Untersuchung ist erforderlich.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Im Brandbereich nur Notfallrettungsdienst zulassen.
Spezifische Gefahren
: Als gefährliche Verbrennungsprodukte können entstehen:
Komplexe Mischung aus festen und flüssigen Partikeln und
Gasen. Kohlenmonoxid. Nicht identifizierte organische und
anorganische Verbindungen.
Geeignetes
Löschmedium
: Schaum, Sprühwasser oder Wassernebel. Trockenlöschpulver,
Kohlendioxid, Sand oder Erde sind nur bei kleinen Bränden
einsetzbar.
Ungeeignete Löschmittel
: Keinen scharfen Wasserstrahl verwenden.
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung.
: Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Vollschutzanzug
und umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.