Instructions

Maschinenrichtlinie
2006/42/EG
Funkanlagenrichtlinie
2014/53/EU/RED
RoHS-Richtlinie
2011/65/EU
EMV-Richtlinie
2014/42/EU
DE
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Das Produkt ist ausschließlich für die Verwendung in Rollladenanlagen ausgelegt.
Das Produkt darf nur in ordnungsgemäß aufgebaute Rollladenanlagen eingesetzt werden.
Die Rollladenanlagen müssen in einem einwandfreien Zustand sein.
Mängel an den Rollladenanlagen müssen vor dem Einbau des Produktes behoben und beschädigte Teile ersetzt
werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung des Produktes gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Der Rollladen muss gegen seitliches Verschieben gesichert sein. (arretierter Rollladenbehang
nach DIN EN 13695, EN 12045)
Für Personenschäden, Sachschäden und Folgeschäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet die
Alfred Schellenberg GmbH nicht.
Das Produkt ist nur mit den von Schellenberg freigegebenen Funk-Sendern zu betreiben.
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Rollladenmotor (Art. Nr.
DE
21106, 21110, 21210, 21220, 21240, 21107, 21111, 21211, 21221, 21241)
erfüllt die geltenden Anforderungen der europäischen und nationalen Richtlinien. Die Konformität wurde
nachgewiesen. Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse
verfügbar: http://www.schellenberg.de (Menüpunkt „Service“ im Download-Center).
NichtimHausmüllentsorgen!DasProduktistrecyclingfähigundkannimWertsto󰀨hofoderaneiner
Sammelstelle für elektrischen Hausmüll abgegeben werden.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Wir garantieren, dass unsere Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Ausgenommen von der
Garantie sind Schäden, die verursacht sind durch:
nutzungsbedingten, normalen Verschleiß
unsachgemäße Montage, Anschluss, Bedienung oder Behandlung
höhereGewaltodersonstigeäußereEinüsse
unsachgemäße Wartung und Reparatur durch Dritte
technische Änderungen durch Dritte
Im Garantiefall werden wir nach unserer Wahl das Produkt reparieren oder den Austausch gegen ein
gleichwertiges SCHELLENBERG-Produkt vornehmen. Die Garantiezeit wird durch Austausch oder Reparatur
des Produktes nicht verlängert! Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des
Kaufbelegs. Bei Einsendung des Produktes fügen Sie bitte eine Kopie des Belegs sowie eine Beschreibung
des aufgetretenen Mangels bei.
Die Garantiezeit für Ihr erworbenes Schellenberg-Produkt beträgt 5 Jahre (siehe Verpackungsaufdruck) und
beginnt mit dem Kaufdatum ihres Produktes. Diese Herstellergarantie lässt gesetzliche Gewährleistungsansprüche,
die Ihnen als Verbraucher gegenüber dem Verkäufer nach geltendem Recht einschließlich besonderer
Schutzbestimmungen für Verbraucher zustehen können, unberührt. Durch die Garantie wird die gesetzliche
Gewährleistung weder ausgeschlossen oder eingeschränkt.
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