User manual
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2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie, RED)
2011/65/EU (RoHS-Richtlinie)
Nicht im Hausmüll entsorgen! Das Produkt ist recy-
clingfähig und kann im Wertstohof oder an einer
anderen Sammelstelle für elektrischen Hausmüll ab-
gegeben werden.
Werfen Sie Akkus oder Batterien nicht in den Hausmüll, ins
Feuer oder ins Wasser. Akkus und Batterien sollen gesammelt,
recycelt oder auf umweltfreundliche Weise entsorgt werden.
3. BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
– Den Funk-Handsender nur mit Geräten verbinden, die vom
Hersteller dafür zugelassen sind.
– Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung des
Funk-Handsenders gilt als nicht bestimmungsgemäß.
– Der Funk-Handsender darf nicht in Bereichen mit hohem
Risiko der Störung Dritter (z.B. Krankenhäuser, Flughäfen oder
ähnlichen Einrichtungen) betrieben werden.
– Es besteht kein Schutz vor Störungen durch andere ordnungs-
gemäß aufgebaute und betriebene Funkanlagen, insbesondere
durch solche, die im gleichen Frequenzbereich arbeiten.
– Die über den Funk-Handsender betriebenen Rollladenanlagen
müssen in einem einwandfreien Zustand sein.
– Für Personenschäden, Sachschäden und Folgeschäden bei
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet die
Alfred Schellenberg GmbH nicht.