Operation Manual

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Betriebsanleitung SCF - DE
03.2010 / Version 07
Sicherheit
Wir empfehlen Maßnahmen zur Schadensvertung y
z.B.:
- Einbau eines geeigneten Wasserwächters in die
Wasserzuleitung
- Installation von Rauchmeldern
Nach einer Betriebspause empfehlen wir vor erneuter y
Inbetriebnahme das Reinigungsprogramm mindestens
zweimal durchzuführen.
w Reinigungsanleitung
9.3 Richtlinien
9.4 Pichten des Betreibers
Der Betreiber solcher Anlagen muss
für die regelmäßige Wartung durch
Schaerer Servicetechniker, deren
Beauftragte oder andere autorisierte
Personen und für die Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur
Personen gestattet, die das Wissen und
die praktische Erfahrung mit dem Gerät
haben, insbesondere was Sicherheit und
Hygiene betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber
so aufzustellen, dass die Pege und
Wartung ungehindert möglich ist.
Das Get erfüllt die Anforderungen der
Bedarfsgegenständeverordnung
(bzw. Entsprechungen in den
euro päischen Kunststoff-Richtlinien)
sowie der Verordnung (EU) Nr.1935 / 2004
in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt
das Gerät keine Gesundheitsgefahr oder
sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung
(bzw. Entsprechungen in den
euroischen Kunststoffrichtlinie
2002 / 72 / EG ff.).
Das Get erfüllt die Anforderungen
aller ein schlägigen Bestimmungen
der Richtlinien MD (MR) 2006 / 42 / EC
(EG), EMCD (EMV) 2004 / 108/EC
(EG), Directive (Richtlinie) 2002 / 95 / EC
(ROHS), Directive (Richtlinie)
2002 / 96 / EC (WEEE).
Die Konformitätserklärung ist dem
Gerät beigelegt. Das Gerät trägt das
CE-Zeichen.
Bei nicht mit der Schaerer abgestimmten
Änderungen des Geräts verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Für Länder außerhalb der EU gelten
die jeweilsltigen nationalen
Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-
Schrottverordnung (WEEE / EU-Richtlinie)
und darf nicht über den Hausmüll
entsorgt werden.
Zur Entsorgung wenden Sie sich an ihren
Schaerer Service,
Anschrift siehe Kapitel 7.4