Operation Manual

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www.schaerer.comKonformitätserklärung
Betriebsanleitung / V07 / 01.2010
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Netz-Spannungstoleranz
380 – 415 V (± 10 %) 200 – 220 V 10 %)
Netzunterbrechung < 50 ms keine Funktionsunterbrechung
Schutz IP 50
Wasserzuleitung G 3/8“ Zoll Schlauchanschluss mit Haupthahn und Schmutzlter
bauseits, Wassertemperatur max. 35°C.
mind. 0.1 MPa (1 bar) Fließdruck bei 2 l/min., max. 0.6 MPa (6 bar)
Wasserqualität Das Wasser muss schmutzfrei sein und der Chlorgehalt darf 100
mg pro Liter nicht überschreiten. Die Maschine nicht an reines Os-
mose- oder andere aggressive Wasser anschliessen. Die Karbo-
nathärte darf 5 – 6°dKH (deutsche Härte) oder 8 – 10°fKH (franzö-
sische Härte) nicht überschreiten und der Wert der Gesamthärte
muss immer höher sein als die Karbonathärte. Die minimale Kar-
bonathärte beträgt 4°dKH oder 7°fKH. Der pH Wert muss zwischen
6.5 – 7 liegen.
Wasserablaueitung Schlauch mind. DN 19, Mindestgefälle 2 cm/m
Umgebungstemperatur + 10°C bis max. + 35°C (bei Frostgefahr Wassersystem entleeren)
Feuchtigkeit Relative Luftfeuchtigkeit maximal 80 % rF
Einbauabstände Die Aufstellung der Kaffeemaschine soll unter den folgenden Vor-
aussetzungen erfolgen:
Die erforderlichen Versorgungsanschlüsse sind gemäss den
bauseitigen Installationsplänen bis zu einem Meter an den Auf-
stellort heran zu führen.
Technische Daten beachten.
Freiräume für Wartungsarbeiten und Bedienung einhalten:
Oben zum Nachfüllen von Kaffeebohnen
Linke Seite ± 35 cm freihalten
Geräterückseite zur Wand mindestens 15 cm (Luftzirkulation)
Die örtlich geltenden küchentechnischen Vorschriften beach-
ten und einhalten.
Einsatz- und Installationsbedingungen SCC
Die bauseitigen Vorarbeiten sind vom Maschinenanbieter in Auftrag zu geben. Sie müssen von
konzessionierten Installateuren unter Beachtung der allgemein, sowie örtlich geltenden Vor-
schriften ausgeführt werden. Der Schaerer AG Service Techniker darf nur die Verbindung zu den
vorbereiteten Anschlüssen herstellen. Er ist weder befugt, bauseitige Installationen durchzuführen,
noch ist er für deren Durchführung verantwortlich!