Operation Manual
Sicherheitshinweise
Seite 2-6 BASO-1 - 01.02 - V06
2.6 Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
• Nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Gerätes
• Unsachgemässes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten des
Gerätes und der dazu gehörenden Optionen
• Nicht einhalten von Wartungsintervallen
• Betreiben des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht
ordnungsgemäss angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen
• Nichtbeachten der Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung bezüglich
Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine
• Betreiben des Gerätes in nicht einwandfreiem Zustand
• Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung, Unfall und Vandalismus sowie
höhere Gewalt
• Das Eindringen in das Gerät mit irgendwelchen Gegenständen sowie das Öffnen
des Gehäuses.
Achtung!
Der Hersteller übernimmt die Garantieleistung respektive allfällige Haftungsansprüche
nur und ausschliesslich, wenn die vorgegebenen Wartungs- und
Instandhaltungsintervalle eingehalten werden und wenn für die bei ihm bzw. bei von
ihm autorisierten Lieferanten bestellte Originalersatzteile benutzt werden.
Die Wartung des Gerätes muss alle 12 Monate oder nach 30'000 Espressobezügen
durchgeführt werden.
Sicherheitsrelevante Teile, wie Sicherheitsventile, Sicherheitsthermostate, Boiler usw.,
dürfen auf keinen Fall repariert werden. Sie müssen ersetzt werden:
• Sicherheitsventile alle 12 Monate
• Boiler (Dampferzeuger, Durchlauferhitzer) alle 60 Monate