Certifications

Deutsches
Institut
für
Bautechnik ffi
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nr. Z-85.2-"14
Seite 6 von 9l 25. Juni 2018
2.3
2.3.1
2.3.2
Übereinstimmungsnachweis
Allgemeines
Die Bestätigung der Übereinstimmung der Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS 1IO und
KDS 210" mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für
jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werks-
eigenen ProduktionskontroIIe und einer regelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich
einer Erstprüfung der Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIC) und KDS 210" nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.
Die ÜbereinstimmungserkIärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte
mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck
abzugeben.
Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikates und die Fremdüberwachung einschließ-
lich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Kabel-Abluffsteue-
rungen vom Typ "KDS I10 und KDS 21 0" eine hierfür anerkannte ZertifizierungssteIIe sowie
eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten.
Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der ZertifizierungssteIIe eine Kopie des von ihr
erteilten Übereinstimmungszertifikates zur Kenntnis zu geben. Dem Deutschen Institut für
Bautechnik ist zusätzlich eine Kopie des Erstprüfberichts zur Kenntnis zu geben.
Werkseigene ProduktionskontrolIe
In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durch-
zuführen. Unter werkseigener ProduktionskontroIIe wird die vom Hersteller vorzunehmende
kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die
von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung entsprechen.
Die werkseigene ProduktionskontroIIe muss einmal fertigungstäglich erfolgen. Dazu ist min-
destens einmal täglich an mindestens einem Stück je Serie zu prüfen, ob die Kabel-Abluft-
steuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 21 0" mit den Anforderungen gemäß Abschnitt 2.1
der Besonderen Bestimmungen dieser Zulassung übereinstimmen und gemäß Ab-
schnitt2.2.2 gekennzeichnet sind. Insbesondere sind folgende Funktionstests durchzu-
führen:
Tabelle 1 : Funktionstests
Schaltfunktionen durch Simulation von realen Betriebszuständen
simulierter Betriebszustand
Schaltfunktion
I
Fenster geöffnet
LED leuchtet permanent grün, Schaltausgang
frei gegeben
2
Fenster geschlossen
LED leuchtet permanent rot, Schaltausgang
nicht frei gegeben
Schaltfunktionen durch Simulation von Störungen
simulierte Störung Schaltfunktion
I fehlender Magnetschalter
Schaltausgang __nicht frei gegeben,
LED leuchtet rot blinkend
2
Kabelbruch in einer Leitung zu den
Fensterkontakten
3
Kurzschluss in einer Leitung zu den
Fensterkontakten
Z9515.18
1.85.2-2/18