Instructions

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5.1 Alarm
Die Alarmierung bei Erreichen der Alarmschwelle von 30 ppm CO erfolgt mit einem lauten
durchdringenden Ton aus einem Piezo-Schallgeber, dem Blinken der Displaybeleuchtung
und der roten LED, sowie dem Abfallen / Umschalten vom Alarm-Relais Re1.
Den akustischen Alarm quittieren Sie mit der Test/Reset-Taste, der eigentliche Alarm bleibt
aber bestehen, wenn die sofort eingeleiteten Durchlüftungsmaßnahmen den CO-Konzentra-
tionswert nicht erheblich und mindestens unter 30 ppm gesenkt haben.
5.2 Alarmschwelle bei 30 ppm
Sobald das System 30 ppm CO feststellt, wird sofort voll alarmiert. Es gibt keine Verzöge-
rungszeiten und keinen Voralarm. Der Wert von 30 ppm ist in vielen Auagen, insbesondere
beim Betrieb von sogenannten „Shisha-Bars“, von den Überwachungsbehörden vorge-
schrieben. Er entspricht auch dem anerkannten Grenzwert für den Arbeitsschutz, früher als
MAK bezeichnet.
Glimmende Kohle erzeugt immer Kohlenmonoxid, daher sind leistungsfähige Lüftungsanla-
gen nötig, die für einen ständigen Luftaustausch sorgen. Das Warngerät GX-C330 ist daher
als Überwachung für die ordnungsgemäße Funktion der Lüftungsanlage anzusehen.
5. INBETRIEBNAHME / FUNKTIONSTEST / ALARM (Re1)
Eine elektrische Funktionsprüfung erfolgt beim Anlegen der Netzspannung einige Sekun-
den, danach ist das Warnsystem sofort in Betrieb, überwacht den Raum und kann ohne
Einschränkungen im jahrelangen Dauerbetrieb bleiben. Wenn die grüne LED alleine
leuchtet, ist das Warnsystem in Ordnung und betriebsbereit.
Beachten Sie: Auch bei kürzerem Netzausfall, wird die Funktionsprüfung erneut gestartet.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir, den akustischen Alarmgeber mit der
Test-Taste regelmäßig auf seine ordentliche Funktion zu überprüfen! Dabei
leuchten alle drei LEDs und die beiden Relais Re1 und Re2 schalten um.
5.3 Verhalten bei Alarm
Lüften Sie den Raum und stellen Sie durch Abschalten der CO-Quelle sicher, dass kein wei-
teres Kohlenmonoxid austreten kann. Informieren Sie weitere Personen und bitten sie, den
Raum zu verlassen. Befolgen Sie die Anordnungen Ihres Ordnungsamtes, wie im Alarmfall
zu reagieren ist. Unabhängig davon empfehlen die technischen Richtlinien folgende Vorge-
hensweise:
5.3.1 Bewahren Sie Ruhe und ö󰀨nen Sie alle Türen und Fenster, beenden Sie alle
Benutzungen von Verbrennungseinrichtungen, betätigen Sie bei Gasgeräten
das Notabschaltventil. Sorgen Sie für frische Luft!
5.3.2 Wenn der Alarm weiterhin oder erneut ansteht, räumen Sie das Gebäude und
lassen alle Fenster und Türen geö󰀨net. Stellen Sie sicher, dass alle Personen
im Haus gewarnt sind.
5.3.3 Sorgen Sie für medizinische Hilfe für alle, die Symptome einer Kohlenmonoxid-
vergiftung zeigen und weisen Sie darauf hin, dass das Einatmen von Kohlen-
monoxid vermutet wird.
5.3.4 Wählen Sie, falls notwendig, die Notrufnummer, damit die Quelle des CO-Aus-
tritts erkannt und beseitigt werden kann.
5.3.5 Nehmen Sie die Verbrennungseinrichtung erst wieder in Betrieb, wenn sie eine
sachkundige Person überprüft und die Benutzung wieder freigegeben hat.