Safety data sheet Article 15030408

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SCHÖNER WOHNEN UNIVERSALGRUND 2412
Überarbeitet am : 15.10.2012 Version (Überarbeitung) : 13.0.1 (13.0.0)
Druckdatum : 15.10.2012
Seite : 4 / 10
( DE / D )
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
P-Satz 370/378.1: Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassersprühnebel zum Löschen verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
P-Satz 370/378.2: Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und
Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern,
möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.
7. Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in
der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht,
Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Berührung mit der
Haut und den Augen vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Rauchen, Essen und Trinken ist im Arbeitsbereich untersagt.
P-Satz 103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P-Satz 271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives
Gemisch.
Die Bildung von Konzentrationen, die entzündfähige oder explosive Dampf- Luft-Gemische erzeugen, ist zu vermeiden. Ebenfalls
ist eine Konzentration von Dämpfen oberhalt der AGW- bzw. MAK-Grenzwerte zu vermeiden. Von Zündquellen fernhalten - nicht
rauchen.
P-Satz 240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P-Satz 241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Lüftungsanlagen, Beleuchtungen und Leitungen verwenden.
P-Satz 242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P-Satz 243: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.