Safety Data Sheet Article 15030525

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SCHÖNER WOHNEN ROSTSCHUTZGRUND 2413
Überarbeitet am : 10.05.2013 Version (Überarbeitung) : 11.0.1 (11.0.0)
Druckdatum : 10.05.2013
Seite : 5 / 10
( DE / D )
Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Nicht im
Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden aufbewahren. Für
Kinder unzugänglich aufbewahren.
P-Satz 233: Behälter dicht verschlossen halten.
P-Satz 403/235: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
P-Satz 405: Unter Verschluss aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln
lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Lagerung zwischen 5 und 35°C an einem trockenen und gut belüfteten Ort.
Lagerklasse : 3
7.3
Spezifische Endanwendungen
Beschichtungsstoff für rostpassivierende und haftvermittelnde Grundanstriche für außen und innen auf Eisen und Stahl. Einsetzbar
auch als Grundierung auf Heizkörpern.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
(2-METHOXYMETHYLETHOXY)PROPANOL ; CAS-Nr. : 34590-94-8
Spezifizierung : TRGS 900 ( D )
Wert : 50 ppm / 310 mg/m
3
Kategorie : 1(I)
Versionsdatum : 02.07.2009
Spezifizierung : TWA ( EC )
Wert : 50 ppm / 308 mg/m
3
Bemerkungen : H
Versionsdatum : 08.06.2000
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Spezifizierung : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Wert : 350 mg/m
3
Hinweise zu den Grenzwerten
Die in der TRGS 900 genannten Angaben für die Überwachung von AGW sind zu berücksichtigen.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht
Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe-
und entlüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.
Atemschutz
Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz bei guter Be- und Entlüftung des
Arbeitsbereiches nicht notwendig. Liegt bei einer schlechter Be-und Entlüftung des Arbeitsbereiches die Lösemittelkonzentration
über den AGW- bzw. MAK-Grenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Maler-
Halbmaske mit Rundgewindeanschluss EN 148-1 (Schraubfilter) und Kombinationsfilter A1 - P2 gemäß DIN EN 14387
verwenden.
Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von 0,4 mm zu
benutzen.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Durchbruchzeit: >=8h.
Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis
deutlich kürzer sein können. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort
ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Nach dem
Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige Hautsalben ersetzen.