Safety Data Sheet Article 26272258

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
SCHÖNER WOHNEN pep up Härter für Grundierung 2490
Bearbeitungsdatum :
09.07.2018
Version :
1.0.0
Druckdatum :
25.07.2018
Seite : 10 / 12
( DE / D )
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
Klasse(n) :
9
Sondervorschriften :
E 1 ·
IATA :
-
(SP A197 <= 5 l/kg)
Gefahrzettel :
9 / N
14.4
Verpackungsgruppe
III
14.5
Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID) :
Ja
Seeschiffstransport (IMDG) :
Ja (P)
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR) :
Ja
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Nicht relevant, da keine Beförderung des Produktes in Lieferform als Massengut gemäß den Vorgaben der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO).
14.8
Zusätzliche Angaben
Das Produkt unterliegt aufgrund der Sondervorschrift 375 in
Gebinden mit einer Nettomenge von höchstens 5 l oder 5
kg nicht den übrigen Vorschriften des ADR.
Das Produkt ist nach ADR-Recht sowohl mit dem Gefahrzettel 9 wie auch mit dem Symbol "Fisch und Baum" in
Gebinden > 5 ltr. oder > 5 kg zu kennzeichnen.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU
-
Vorschriften
Sonstige EU
-
Vorschriften
Richtlinie 2004/42/EG über Emissionsbegrenzungen von VOC aus Farben und Lacken
Produktunterkategorie und VOC
-
Grenzwerte gemäß Anhang II, Buchstabe A der Richtlinie:
Kategorie j, Typ Wb;
VOC-Grenzwert der Kategorie für 2010: 140 g/l.
Dieses Produkt enthält max. 25 g/l VOC.
Der genannte VOC-Wert bezieht sich auf die gebrauchsfertige Mischung des Produktes aus Stammlack und Härter.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse :
2 (Deutlich wassergefährdend)
Einstufung gemäß AwSV
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine entzündbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV.
Zusätzliche Angaben
Das Produkt gilt gemäß den Kriterien des Penetrometerverfahrens (ADR, Teil 2, Abschnitt 2.3.4) als fester Stoff und
erfüllt somit auch die Kriterien für feste Stoffe nach TRwS 779 Ziffer 2.1.1.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Änderungshinweise