Safety data sheet Article 20268107

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.04.2015 überarbeitet am: 13.04.2015Versionsnummer 3
Handelsname: SANESS WHIRLPOOL PFLEGEPHASE 2
(Fortsetzung von Seite 3)
40.1.0
·
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
·
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
·
Primäre Reizwirkung:
·
an der Haut:
Keine Reizwirkung
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am Auge:
Keine Reizwirkung
·
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung.
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren
Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in gßeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
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Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
·
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
·
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
·
14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE