Operation Manual

7 Anlagenübergreifende Funktionen
7.1 Automatische Sommer-/Winterzeitumschaltung
Die Umschaltung erfolgt automatisch am letzten Sonntag im März um 2.00 Uhr und am letzten
Sonntag im Oktober um 3.00 Uhr.
Funktionen
WE Konfiguration
Sommer- /Winterzeitumschaltung 1 CO5 -> F08 - 1
7.2 Frostschutz
Frostschutztechnische Maßnahmen werden wirksam, wenn die Außentemperatur unter den
Frostschutzgrenzwert fällt. Die Schaltdifferenz zur Aufhebung der frostschutztechnischen Maß
-
nahmen beträgt jeweils 1 °C.
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Frostschutzprogramm I (eingeschränkter Frostschutz): Frostschutztechnische Maßnahmen
werden nur eingeleitet, wenn sich alle Heizkreise einer Anlage im Stand-by-Modus befin
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den. Die Umwälzpumpen werden zwangsweise eingeschaltet und deren Vorlauftempera-
tur-Sollwerte auf 10 °C gesetzt. Im Trinkwasserkreis wird die Zirkulationspumpe nur dann
zwangsweise eingeschaltet, wenn in allen Heizkreisen mittels Betriebsartenschalter Stand-
by-Modus ausgewählt ist. Es erfolgt jedoch immer eine Nachladung des Speichers auf
10 °C, falls die Speichertemperatur unter 5 °C sinkt.
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Frostschutzprogramm II: Die Heizkreis-Umwälzpumpen werden grundsätzlich zwangs-
weise eingeschaltet. Die Vorlauftemperatur-Sollwerte aller im Haltebetrieb oder Stand-by-
Modus befindlichen Heizkreise werden auf +10 °C gesetzt. Im Trinkwasserkreis wird grund
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sätzlich die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Falls die Speichertemperatur unter +5 °C fällt,
erfolgt eine Nachladung auf +10 °C.
Funktionen WE Konfiguration
Frostschutzprogramm I
3 °C
CO5 -> F09 - 0
Frostschutzgrenzwert / –15 bis 3 °C
Frostschutzprogramm II
3 °C
CO5 -> F09 - 1
Frostschutzgrenzwert / –15 bis 3 °C
Hinweis: Der frostschutzbedingte Betrieb einer Pumpe, eines Heizkreises oder des Trinkwasser
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kreises liegt nur vor, wenn das Frostschutzsymbol im Display angezeigt wird.
Bei Festwertregelung ohne Außensensor findet keine Frostschutzüberwachung im Stand-by-
Modus statt.
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Anlagebergreifende Funktionen