Operation Manual

76 PUMA User Manual
Sollten Sie aus dem Internet eine Lizenz herunterladen, die Sie
befähigt, Gesicherte Inhalte zu benutzen, erklären Sie sich deshalb
damit einverstanden, dass die Anbieter im Zusammenhang mit
dieser Lizenz die jeweiligen Sicherheits-Updates auf Ihr GERÄT
herunterladen dürfen, die der Eigentümer Gesicherter Inhalte
(Secure Content Owner) von den SOFTWARE-ANBIETERN verlangt.
PUMA und die SOFTWARE-ANBIETER verpflichten sich ihrerseits,
keine persönlich identifizierbaren Informationen oder andere
Informationen des GERÄTS weiterzugeben, welches die genannten
Sicherheits-Updates herunterlädt.
WEITERE RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN
COPYRIGHT.
Alle Eigentums- und Urheberrechte an und im
Zusammenhang mit der SOFTWARE (einschließlich, nicht aber
beschränkt auf, in der SOFTWARE integrierte Bilder, Fotos,
Animationen, Video- und Audiofeatures, Musik, Text und "Applets"),
sowie das gedruckte Begleitmaterial und alle Kopien der SOFTWARE
, sind PUMA oder den SOFTWARE-ANBIETERN vorbehalten. Sie sind
nicht berechtigt, das gedruckte Begleitmaterial der SOFTWARE zu
vervielfältigen. Alle Eigentums- und Urheberrechte an und im
Zusammenhang mit dem Inhalt, auf welchen durch Benutzung der
SOFTWARE zugegriffen werden kann, sind dem jeweiligen
Eigentümer des Inhalts (Content Owner) vorbehalten und unterliegen
den geltenden Copyright-Bestimmungen bzw. anderen
internationalen Bestimmungen und Verträgen über den Schutz
geistigen Eigentums. Dieser EULA überträgt Ihnen nicht das Recht
zur Nutzung solcher Inhalte. Alle Rechte, die im Rahmen dieses
EULA nicht ausdrücklich übertragen werden, bleiben PUMA und den
SOFTWARE-ANBIETERN vorbehalten
Beschränkung von Rückübersetzungen, Dekompilieren und
Disassemblieren. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE
rückzuübersetzen, zu dekompilieren oder in ihre Bestandteile zu
zerlegen, ausgenommen und ausschließlich in dem Umfang, in
dem dies ausdrücklich durch das geltende Gesetz unbeschadet
dieser Bestimmung erlaubt ist.
Ein einziges GERÄT. Die GERÄTE-Software wird mit dem GERÄT
als ein einziges integriertes Produkt überlassen. Die auf dem
Speichermedium des GERÄTS installierte GERÄTE-Software darf
nur als Teil des GERÄTS genutzt werden.