Safety data sheet Article 20606293
Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Seite 2 von 5
Handelsname : Teichschlammentferner Komponente B
Hersteller / Lieferant : Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, D- 95030 Hof
Telefon : 09281-72850, Ausstellungsdatum : 22.01.2007 Ersatz für das Datenblatt vom : 20.10.2005
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel : Wasser nur im Sprühstrahl. Schaum, Pulver, CO
2
.
5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel : Keine.
5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase :
Im Brandfalle können sich bilden: Kohlenoxide, Schwefeloxide.
5.4 Zusätzliche Hinweise : Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
5.5 Besondere Schutzausrüstung :
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen.
Dicht schließender Chemieschutzanzug.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen :
Siehe Nr. 8.3 persönliche Schutzausrüstung.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen und Reinigung :
Mechanisch aufnehmen. Staubentwicklung vermeiden. Reste mit Wasser abspülen.
6.3 Zusätzliche Hinweise : Keine.
7 Handhabung und Lagerung (Nationale Vorschriften siehe Punkt 15.2)
7.1 Handhabung
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang :
Für ausreichende Lüftung sorgen. Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz :
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Lagerung
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter :
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Sonneneinstrahlung schützen.
7.2.2 Zusammenlagerungshinweise :
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen :
Keine.
8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen :
Schutzausrüstungen nach Punkt 8.3 bereitstellen.
Für ausreichende Abluft sorgen.
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
8.2.1 Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert :
Aluminiumsulfat (2:3)
AGW Staub: 10 mg/m³ (einatembare Fraktion);
3 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
Kaliumchlorid
AGW Staub: 10 mg/m³ (einatembare Fraktion);
3 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
8.3 Persönliche Schutzausrüstung
8.3.1 Allgemeine Schutz - und Hygienemaßnahmen :
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub nicht einatmen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
8.3.2 Atemschutz : Stäube nicht einatmen.
8.3.3 Handschutz : Bei anhaltendem Hautkontakt werden Schutzhandschuhe aus Gummi empfohlen.
8.3.4 Augenschutz : Schutzbrille
8.3.5 Körperschutz : Nein.
8.3.6 Sonstiges : Tragezeitbegrenzung beachten