Safety data sheet Article 20442585

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 1907/2006 Seite 2 von 5
Handelsname : ZierbrunnenKlar
Hersteller / Lieferant : Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, D- 95030 Hof
Telefon : 09281-72850, Ausstellungsdatum : 14.12.2010 Ersatz für das Datenblatt vom : 09.04.2008
5 MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Geeignete Löschmittel : Wasser nur im Sprühstrahl. Schaum, Pulver, CO
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.
5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel : Keine.
5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase :
Im Brandfalle können sich bilden: Schwefeloxide
5.4 Besondere Schutzausrüstung :
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen.
Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.5 Zusätzliche Hinweise : Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
6 MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen :
Siehe Nr. 8.3 persönliche Schutzausrüstung.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen und Reinigung :
Nicht in Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Größere Mengen nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Zuständige Behörden bei unfallbedingtem Einleiten größerer Mengen informieren.
Mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.
6.3 Zusätzliche Hinweise : Keine.
7 HANDHABUNG UND LAGERUNG (Nationale Vorschriften siehe Punkt 15.2)
7.1 Handhabung
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang :
Behälter dicht geschlossen halten. Für ausreichende Lüftung sorgen.
7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz :
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Lagerung
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter :
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2.2 Zusammenlagerungshinweise :
Nicht zusammen mit Laugen lagern.
7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen :
Für ausreichende Abluft sorgen.
7.3 Bestimmte Verwendung(en): n.v.
8 BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Expositionsgrenzwerte:
Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert :
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz :
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
8.2.1a* Atemschutz : n.a.
8.2.1b Handschutz : Schutzhandschuhe aus Gummi
8.2.1c Augenschutz : Schutzbrille
8.2.1d Körperschutz : Nein.
8.2.1e Sonstiges : Tragezeitbegrenzung beachten
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: n.v.