Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt
(gemäß Verordnung 1907/2006/EG)
Handelsname: Urgo Sprühpflaster Revisionsdatum: 15.06.2014
Firma: LABORATOIRES URGO Ersterstellung: 18.05.2005
Revision: 3
Seite: 11 / 12
ABSCHNITT
15
:
Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder die Mischung
Europäische Vorschriften
Richtlinie Nr. 93/42/EWG in gültiger Fassung:
Das Gemisch in der Form des Endproduktes ist ein Medizinprodukt, verwendet im direkten Kontakt
mit dem Körper des Verbrauchers. Es fällt unter den Gültigkeitsbereich dieser Richtlinie hinsicht-
lich Medizinprodukte.
Vorschrift EG Nr. 1907/2006 (REACH) in gültiger Fassung:
Das Gemisch in der Form des Endproduktes ist von Titel IV „Informationen in der Lieferkette“ aus-
genommen.
Im Gegensatz dazu sind die Inhaltsstoffe des Gemischs von allen Auflagen der Vorschrift betrof-
fen:
- Alle Inhaltsstoffe, die Gegenstand der Registrierungen sind, wurden vorregistriert.
- Kein Inhaltsstoff im Gemisch ist Gegenstand der Zulassung (Anhang XIV) oder Beschränkung
(Anhang XVII).
- Kein Inhaltsstoff ist auf der Kandidatenliste für die Zulassung enthalten.
Vorschrift EG Nr. 1272/2008 (CLP) in gültiger Fassung:
Das Gemisch in der Form des Endproduktes ist vom Gegenstand der Vorschrift zur Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische ausgenommen.
- Nicht Gegenstand der Gefahreneinstufung.
- Nicht Gegenstand der Kennzeichnung gefährlicher Eigenschaften.
- Nicht Gegenstand spezieller Verpackungen.
Richtlinie Nr. 75/324/EWG in gültiger Fassung:
Das Endprodukt wird in Form einer Druckgaspackung in Verkehr gebracht, deren Volumen gerin-
ger als 50 ml ist und die von Gegenstand der Richtlinie für Aerosole freigestellt ist.
- Nicht Gegenstand der Bewertung der Entzündlichkeit.
- Nicht Gegenstand spezieller Kennzeichnung.
Vorschrift EG Nr. 2004/42 in gültiger Fassung:
VOC-Gehalt: Keine Daten verfügbar.
Nationale Vorschriften (Frankreich)
Berufskrankheiten:
- Tabelle der Berufskrankheiten Nr. 84
Einstufung gemäß französischer ICPE-Vorschrift:
- Nicht anwendbar.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Das Produkt wurde nicht beurteilt.
ABSCHNITT
16
:
Sonstige Angaben
Verfahren zur Einstufung gemäß Vorschrift EG Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung
Methode
Flam. Aerosol 1; H222
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H336
EUH066
Eigenschaft des Gemischs
Berechnungsmethode
Berechnungsmethode
Angaben zu den Inhaltsstoffen