Safety data sheet
TTI-EMEA
Techtronic Industries GmbH
Max-Eyth-Straße 10
D- 71364 Winnenden
Revision: 10 March 2017
Rev. Nr.: 1.0
Sicherheitsdatenblatt
Ryobi Lithium-Ionen-Batterien
(Batteriepack mit Lithium-Ionen Zellen)
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
12/13
ICAO, IATA-DGR
Sondervorschriften: A88, A99, A154, A164, A181, A182, A183, A185, A201, A206, A331
Verpackungsanweisungen: 965, 966, 967
14.5 Umweltgefahren
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nein
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Nicht anwendbar
Alle Verkehrsträger
Defekte oder beschädigte Batterien unterliegen verschärften Regelungen, die bis zum vollständigen
Transportverbot gehen. Ein generelles Transportverbot gilt für den Verkehrsträger Luft (IATA-
Sonderbestimmung A154).
Für den Transport von gebrauchten – aber nicht beschädigten - Batterien sei jedoch zusätzlich auf die
entsprechenden Sondervorschriften verwiesen. Abfallbatterien und Batterien, die zur Wiederverwertung
oder Entsorgung versendet werden, sind im Luftverkehr verboten (IATA-Sonderbestimmung A 183).
Ausnahmen sind im Vorfeld durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates und des
Staates des Luftfahrtunternehmens zu genehmigen.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
• 1907/2006 - DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
• 2011/65/EU - DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
(RoHS)
• 2012/19/EU - DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
• 2006/66/EG - DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. September 2006
Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der
Richtlinie 91/157/EWG
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnung
Keine
Besondere besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH, Artikel 57
Keine