Operation Manual

23/24
Korrekte Entsorgung der Batterien
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller
gebrauchten Batterien verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet,
das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die Bezeichnungen
für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber,
Pb=Blei (die Bezeichnung steht auf den Batterien z.B. unter dem links abgebildeten
Mülltonnen-Symbol). Ihre verbrauchten Batterien können Sie unentgeltlich bei den
Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo
Batterien verkauft werden.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag
zum Umweltschutz.
9. Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller eine
Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in Deutschland 2
Jahre). Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungs-
fehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst durchge-
führt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der Original-Verkaufsbeleg
(mit Verkaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
P Normaler Verschleiß
P Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zugelassene
Zubehörteile
P Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch Fremdkörper
P Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B. Anschluss
an eine falsche Netzspannung oder Nichtbeachtung der Montageanleitung
P Komplett oder teilweise demontierte Geräte