Operation Manual

Zur Vermeidung von Gefahren müssen auch die Einzelteile
des außer Betrieb genommenen Fahrrads trocken, frost
frei und vor Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahrt
werden.
4.8 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt werden, wenn
sämtliche dafür notwendige Maßnahmen getroffen werden. Der Sorg
faltspflicht des Betreibers unterliegt es, diese Maßnahmen zu planen
und ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber muss insbesondere
Folgendes sicherstellen:
– Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
– Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand
verwendet werden.
– Diese Betriebsanleitung muss dem Fahrer leserlich und vollständig
für die Dauer der Fahrradnutzung zur Verfügung gestellt werden.
– Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt mit den relevanten Funktionen
des Fahrrads vertraut gemacht werden. Nur unterwiesene Fahrer
dürfen fahren.
– Der Fahrer muss zum Führen dieses Fahrrads geeignet sein, ange
messene Kleidung tragen und sollte einen geeigneten Schutzhelm
tragen.
– Nur Fachkräfte dürfen das Fahrrad warten und reparieren.
Die EGKonformität ist für dieses elektromotorisch unterstützte Fahrrad
gültig, solange es sich im Originalzustand befindet. Sobald der Betrei
ber Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, wird er selbst zum Her
steller. Er muss die Übereinstimmung mit den EGRichtlinien in Eigen
verantwortung erneut zusichern, um
– das elektromotorisch unterstützte Fahrrad erneut in Verkehr zu brin
gen
– die CEKennzeichnung anzubringen
– die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
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