Safety Data Sheet Article 11181832
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und
453/2010/EG
Creation date: 02.05.2013
Reviewed on: 11.07.2013
Printing date: 11.07.2013
Art.-No.: 045225, 045225E,
045226, 045226E, 035513,
045227, 045227RI, 035513
Fittinglötpaste - ROSOL 3
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Sonstige Hinweise:
Fischtoxizität: LC50/96h >100 mg/l
Daphnientoxizität: EC50/48h 33 mg/L
Algentoxizität: IC50/72h 73 mg/L
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung: Schädlich für Fische.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
schädlich für Wasserorganismen
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Europäischer Abfallkatalog
06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14. Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
entfällt
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
Nein.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBCCode
Nicht anwendbar.
UN "Model Regulation": -