Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung:
ROTWEISS Intensivreiniger gebrauchsfertig
Bearbeitungsdatum: 20.03.2015
Seite: 3 von 12 Druckdatum: 24. Juli 2015
ABSCHNITT 4: Erste Hilfe Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1 Allgemeine Angaben
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.1.2 Nach Einatmen
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Für Frischluft sorgen.
4.1.3 Nach Hautkontakt
Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser
abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
4.1.4 Nach Augenkontakt
Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
4.1.5 Nach Verschlucken
Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen. Datenblatt oder Etikett
mitführen.
4.2 Wichtige akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11 zu
finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.1.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt:
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Kohlendioxid, Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel: ---
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
Brandgase von organischen Stoffen sind als Atmungsgifte einzustufen.
Im Brandfall können sich bilden: Kohlenoxide, Stickoxide, entzündliche
Dampf-/Luftgemische.